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Sonntag, Mai 5, 2024

Nach erfolgreichem Probejahr: Innbrückgasse soll dauerhaft verkehrsberuhigter Bereich bleiben

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Weichenstellung erfolgt im zuständigen Stadtratsausschuss

Passau. Mit der Innbrückgasse befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner nächsten Sitzung am 5. April. Dabei soll nach Ablauf des Probejahrs nun die dauerhafte Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs beschlossen werden.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Im Rahmen unseres Radverkehrskonzepts haben wir in der Innbrückgasse vor gut einem Jahr einen verkehrsberuhigten Bereich eingerichtet. Die Analyse hat ergeben, dass sich diese Regelung sehr gut bewährt hat. Daher ist es naheliegend, diese Regelung zum Wohle der Radfahrer beizubehalten. Angesichts der ungebrochenen Beliebtheit dieses Fortbewegungsmittels wollen wir dort, wo es möglich ist, stetig die entsprechende Infrastruktur optimieren. Dazu haben wir selbstverständlich das gesamte Stadtgebiet im Blick.“

Die Innbrückgasse ist ein definiertes Aufgabenfeld des 2019 verabschiedeten Radverkehrskonzepts, weil sie für den Radverkehr eine wichtige Achse zwischen der Hängebrücke im Norden und der Marienbrücke im Süden darstellt. Ausgehend von den Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität im September 2020 wurden verschiedene Möglichkeiten zur verkehrlichen Ausgestaltung geprüft, um die Position der Radfahrer in diesem Bereich zu stärken. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen stellte sich die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs als einzig vertretbare Maßnahme heraus. Konkret bedeutet dies Schrittgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer, also Kraftfahrzeuge und Radfahrer, zwischen Residenzplatz und Redoute, um die Gefahr für Verkehrsunfälle zu minimieren. Im Februar 2021 erging der entsprechende Beschluss zum Start einer einjährigen Probephase. In dieser Zeit wurden keine polizeilichen Zwischenfälle registriert. Außerdem gingen bei der Stadt keine Beschwerden bezüglich der verkehrlichen Abwicklung in dem Bereich ein. Nun soll die Verwaltung eine dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, wonach auch die bereits angebrachte Beschilderung bestehen bleiben kann.

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