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Freitag, Mai 3, 2024

Innenministerium stärkt Gemeinde- und Kreisräte

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Offener Brief mit Folgen. Staatssekretär widerspricht Landratsverwaltung: Kreisräte dürfen Öffentliche Unterlagen an Interessierte weitergeben

Gemeinde-, Kreis und Bezirksräte dürfen grundsätzlich an interessierte Bürger*innen und an die Presse Unterlagen weitergeben, die in öffentlichen Sitzungen behandelt werden. Und sie dürfen dies tun, bevor Gremien über diese entscheiden wollen. Dies hat das Innenministerium auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) klar gestellt.

Anlass für die Anfrage war ein Offener Brief des GRÜNEN Kreisvorsitzenden Dirk Wildt an Landrat Raimund Kneidinger. In dem Schreiben hatte Wildt bemängelt, dass sowohl eine Kreisrätin wie auch die Landratsverwaltung mit Verweis auf eine angebliche Regelung in der Geschäftsführung abgelehnt hatten, eine in einer öffentlichen Sitzung behandelte Unterlage per E-Mail zuzusenden.

In der vier-seitigen Antwort schreibt Innenstaatssekretär Gerhard Eck unter anderem: Eine Verschwiegenheitspflicht gäbe es nicht für Tatsachen, „die offenkundig sind oder … keiner Geheimhaltung bedürfen, was für viele, wenn nicht die meisten Themen, die der Gemeinderat, Kreistag bzw. Bezirkstag in öffentlicher Sitzung behandeln will, anzunehmen sein wird. Zudem ist das einzelne Mitglied im Übrigen grundsätzlich nicht gehindert, den öffentlichen Diskurs über die ‚Inhalte‘ von Sitzungsunterlagen zu führen und dadurch sowohl die öffentliche als auch die eigene Meinungsbildung zu befördern.“ Und dies auch „vor dem jeweiligen Sitzungstermin“. Belange des Datenschutzes sowie Rechte Dritter seien zu berücksichtigen.

Der Vorsitzende der GRÜNEN Kreistagsfraktion, Eike Hallitzky, hatte wegen des Offenen Briefs die Anfrage an die Staatsregierung angeregt und lobt: „Die Stellungnahme des Innenministeriums stärkt die Rechte unserer Mandatsträger. Die Antwort ist eine Ermunterung für alle Gemeinde- und Kreisräte, die Öffentlichkeit zu informieren, bevor alles beschlossen und es für eine Debatte zu spät ist. Das ist ein starkes Zeichen für unsere Demokratie.“ Die GRÜNE Kreisrätin Brigitte Steidele ist erleichtert, dass das Innenministerium umfangreich klärt, was Mitglieder des Kreistags dürfen: „Eine angebliche Regelung in der Geschäftsführung des Passauer Kreistags gibt es nicht, die uns Mitglieder daran hindern soll, an Bürger auf Nachfrage Unterlagen aus öffentlichen Sitzungen weiterzugeben.“

Auch wenn die Kreisrät*innen im Passauer Land das Recht haben, von sich aus zu informieren, gibt es für Bürger*innen im Landkreis Passau noch immer keine Informationsfreiheit. Kreisvorsitzender Wildt würde sich deshalb freuen, wenn der Landkreis Bürger*innen den Zugang zu Informationen deutlich erleichtert: „In 89 bayerischen Bezirken, Landkreisen und Kommunen gibt es dieses Informationsfreiheit, in der Stadt Passau seit 10 Jahren.“ Mit ihrer Informationsfreiheitssatzung etwa wolle die kreisfreie Stadt allen „natürlichen und juristischen Personen den freien Zugang zu Informationen … gewährleisten, die bei der Stadt und den von ihr verwalteten Stiftungen und Eigenbetrieben vorhanden sind“. In der Satzung ist geregelt, auf welche Art und Weise, in welchem Umfang und innerhalb welcher Fristen die Stadt Auskunft geben muss und in welchen Fällen der Schutz öffentlicher Belange diesem Auskunftsrecht entgegensteht. Der Antragsteller braucht seinen Antrag nicht begründen. „Unser Landkreis könnte sich dies zum Vorbild nehmen“, regt Wildt an.

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