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Freitag, Mai 3, 2024

Geflügelpest im Passauer Raum

Lesestoff

Schutzmaßnahmen gegen Ausbreitung

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 19.11.2020 die Geflügelpest mit dem Influenza-A-Virus H5N8 bei gesund erlegten Wildenten (Stockenten) in der Gemeinde Bad Füssing nachgewiesen, welche im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings beprobt wurden.

Das staatliche Veterinäramt Passau hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einer Gebietskulisse entsprechende Restriktionsgebiete festgelegt. Aus diesem Grund wurde in den Landkreisen Passau (alle Gemeinden südlich der Donau bis zur Bundesgrenze und nördlich der Donau die an die Donau angrenzenden Gemeinden sowie die Gemeinde Salzweg) und Rottal-Inn (gesamter Landkreis) sowie in der Stadt Passau die Aufstallung von Geflügel angeordnet.

Zusammengefasst enthält die Allgemeinverfügung, die am 24.11.2020 in Kraft tritt, folgende Regelungen:

  1. Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in der Stadt Passau halten, haben das Geflügel aufzustallen. Zum Geflügel gemäß Geflügelpest-Verordnung zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.
  2. Die Aufstallung des Geflügels erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).
  3. Geflügelbörsen und Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind verboten.
  4. Für Wildvögel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot.
  5. Alle Geflügelhalter in der Stadt Passau, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Landratsamt Passau – Veterinäramt –, Passauer Str. 31, 94081 Fürstenzell, Tel.: 0851/397-610 bzw. Telefax: 0851/397 90901 oder E-Mail: veterinaeramt@landkreis-passau.de, anzuzeigen.

Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand noch nicht bekannt geworden.
Weitere Informationen sind auf den Webseiten des Friedrich-Loeffler-Institutes unter https://www.fli.de oder des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/ zu finden.

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