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Mittwoch, Mai 8, 2024

Caritas Passau: Wir sind solidarisch mit den Pflegekräften

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Caritas-Löhne höher als Tarifvorschlag – Gemeinsam Arbeitsbedingungen verbessern und Pflege reformieren

Passau (can.) Die Solidarität mit den Pflegekräften hat der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. eindeutig bekräftigt. Auch künftig wird sich die Caritas für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einsetzen. Deshalb muss der Vorwurf, die Caritas verhindere höhere Löhne für Pflegerinnen und Pfleger, differenziert werden, so die Passauer Caritasvorstände, Diakon Konrad Niederländer als Bischöflich Beauftragter und Michael Endres als Caritasdirektor. „Wir bedauern es, dass keine gemeinsame einheitliche Lösung gefunden werden konnte. Der Tarifvertrag Altenpflege wäre allerdings auch keine zielführende Lösung gewesen“.

Die Finanzierung der Pflege müsse grundlegend reformiert werden. Nur so kann der Beruf attraktiver werden und der Personalmangel in diesem Bereich, der in der Coronakrise noch schmerzhafter zu spüren sei, behoben werden.

„Wir sind solidarisch mit den Pflegekräften“, betonen die Passauer Vorstände, auch wenn der Vorschlag eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für die Altenpflege abgelehnt wurde. Einen solchen hatten der Bundesverband der Arbeitgeber in der Pflege (BVAP) und die Gewerkschaft ver.di ausgehandelt. Ohne Zustimmung von Caritas und Diakonie kann der Bundesarbeitsminister diesen für die Altenpflege nicht allgemein verbindlich erklären. Besser sei der Vorschlag des Gesundheitsministers, dass künftig als Anbieter von Pflege nur noch die Arbeitgeber zugelassen werden, die sich an ein Tarifwerk binden. Ver.di könne sich mit der Caritas gemeinsam für eine weitere deutlichere Verbesserung der Lohn- und Arbeitssituation in der Pflege einsetzen. Dazu gäbe es geeignetere Wege als diesen Tarifvertrag.

Caritas zahlt höhere Löhne und bietet zusätzliche Leistungen

Warum der Tarifvertrag von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas auf Bundesebene abgelehnt wurde, begründen die Passauer Caritasvorstände so: „Klar ist es eine schwierige Entscheidung gewesen und schon gar nicht gegen die Pflegekräfte gerichtet. Die bei der Caritas in der Pflege Beschäftigten werden mit dem bestehenden eigenen AVR-Tarif schon jetzt höher entlohnt. In dem vorgelegten Tarifvertrag fehlen Regelungen zu einer betrieblichen Altersvorsorge, zu passgenauen Arbeitszeitmodellen und zu Zuschlägen für Überstunden“.  Zudem müsste die immer noch große Kluft zwischen den Niveaus der unterschiedlichen Tarife in der Altenhilfe angeglichen werden. Die Basis für alternative Regelungen mit allen Verantwortlichen biete die 5. Pflegekommission. Außerdem könnten Kostenträger sich künftig an dem deutlich niedrigeren Niveau des Tarifvertrages Altenhilfe orientieren und die Leistungen senken. Das würde Einrichtungen, die höhere Löhne bezahlen, mit Mehrkosten belasten, die niemandem zuzumuten seien; besonders nicht den Pflegebedürftigen.  

Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas (AK) ist unabhängig und trifft ihre Entscheidung zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten innerhalb der Caritas ohne Beteiligung oder Weisungsrecht anderer Organe des Verbandes. Der 62-köpfigen AK gehören 31 Mitglieder der Dienstgeber- und 31 Mitglieder der Dienstnehmerseite an; sie sind zuständig für die Gestaltung des Arbeitsrechts für Einrichtungen und Dienste der Caritas in Deutschland. Sie beschließt unabhängig den caritaseigenen AVR-Tarif. Das Arbeitnehmerentsendegesetz sieht vor, dass die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie Anträge auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen in der Pflege prüfen.

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