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Donnerstag, Mai 2, 2024

Berufliche Fortbildung wird künftig stärker gefördert

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IHK: Gute Nachricht für nächste Schritte auf der Karriereleiter

„Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Betriebe in Niederbayern und für alle Fortbildungsinteressierten“, kommentiert IHK-Präsident Thomas Leebmann die Neuerungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zum 1. August 2020. Hinter dem etwas sperrigen Begriff steckt die Förderung, die Lehrgangsteilnehmer nutzen können, um finanziell abgefedert per Fortbildung zum Beispiel vom Geprüften Fachwirt oder Industriemeister (Bachelor Professional) zum Geprüften Betriebswirt (Master Professional) aufsteigen zu können. Hier haben sich wesentliche Punkte für sie verbessert.

Wichtige Eckpfeiler: Wo bisher 40 Prozent Zuschuss gewährt wurden sind es nun 50 Prozent. Der Erlass bei erfolgreichem Abschluss steigt von 40 auf 50 Prozent. Schließt sich eine Unternehmensgründung an, können sogar 100 Prozent des Restdarlehens aus Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallen. Zudem wurden Regelungen zu Unterhaltsbeiträgen oder Einkommensgrenzen angepasst und Zugang zu beruflicher Fortbildung auch so erleichtert.

Die verbesserten Förderungen für die berufliche Fortbildung haben für Präsident Leebmann Signalwirkung: „Damit wird ganz klar die berufliche Bildung gestärkt und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung betont.“ Für unsere mittelständische geprägte Wirtschaft ist die berufliche Aus- und Weiterbildung von zentraler Bedeutung, so Leebmann. Sie bietet den jungen Menschen erstklassige Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten. Es sei ein Irrglaube, dass Akademiker immer die Nase vorn hätten. Die Betriebe in Niederbayern setzen in der Corona-Krise nach wie vor auf beruflich Qualifizierte. Das zeigen auch die vielen freien Ausbildungsplätze in der Region.

Umfassende Informationen gibt es bei der IHK Niederbayern oder unter www.aufstiegsbafoeg.de direkt über das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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