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Samstag, Mai 4, 2024

Ausgabe von Impfkarten in der Stadt Passau: Ab sofort auch Impfkarten für Viertimpfungen erhältlich

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Bereits mehr als 3.600 Impfkarten mit Eintrag der Drittimpfung ausgestellt – Impfkartenbüro am Freitag, 18. Februar 2022 geschlossen

Passau. Seit 17. Januar 2022 erhalten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Passau die kostenlose Impfbestätigung im Scheckkartenformat im Hauptfoyer der Dreiländerhalle. Zwischenzeitlich wurden bereits mehr als 3.600 Karten für die Drittimpfung ausgestellt. Die Nachfrage hat sich jetzt eingependelt, sodass in der Regel nur eine kurze Wartezeit einzuplanen ist. Dies gilt auch für die neue Impfkarte, die ab sofort zur Dokumentation der Viertimpfung (2. Auffrischungsimpfung) ausgestellt werden kann.

Das Impfkartenbüro in der Dreiländerhalle ist kommende Woche zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, 14.02. bis Donnerstag, 17.02.2022: 08.00 bis 16.00 Uhr
  • Freitag, 18.02.202: geschlossen

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Auf der Fläche vor dem Haupteingang (Zufahrt über Dr.-Emil-Brichta-Straße) stehen Parkplätze zur Verfügung. Die Ausgabestelle ist außerdem mit der Buslinie 1/2, Bushaltestelle Dr.-Emil-Brichta-Straße zu erreichen.

Wie bisher, sind für die Antragstellung folgende Dokumente mitzubringen:

  • Impfnachweis (insbesondere digitale Impfzertifikate oder Impfpass)
  • Identifikationsnachweis mit Meldeadresse (Personalausweis oder sonstiger Nachweis)

Im Impfzentrum der Stadt Passau wird angelehnt an die Erstimpfung der Ständigen Impfkommission (STIKO) bereits die 2. Auffrischungsimpfung (Viertimpfung) für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt) angeboten. Die 2. Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Eiinrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.

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