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Dienstag, April 23, 2024

„Ausbau der Windenergie und Artenschutz sind vereinbar“

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LBV vor Treffen von Söder und Habeck: Bayern muss Blockadehaltung bei Windkraftausbau aufgeben

Vor dem für heute Donnerstag (20.01.) angesetzten Treffen zwischen dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck fordert der Landesverband für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) den konsequenten Ausbau der Windkraft in Bayern und die dafür zwingend notwendige Abschaffung der bayerischen 10-H-Regelung. So würde der Ausbau der Windenergie in Bayern nicht der Artenschutz, sondern die 10-H-Regel verhindern.

Nach Überzeugung des LBV widersprechen sich Klimaschutz und Artenschutz nicht, doch beides müsse zusammen gedacht werden. Der naturgerechte Ausbau der Windkraft sei ein wichtiges Instrument gegen die Klima- und Artenkrise. So wäre die 10-H-Regelung nicht nur verantwortlich für das Erliegen des Ausbaus der Windkraft in den vergangenen Jahren, sondern hätte in der Vergangeheit auch für unüberlegte Forderungen, Windkraftanlagen statdessen in Staatswäldern oder Schutzgebieten zu errichten, gesorgt. Es gäbe keine schlechten Windräder, es würde nur schlechte Standorte geben.

Mögliche Standorte für Windräder liegen vor

Im Zuge des von Bundeswirtschaftsminister Habeck geplanten Windkraftausbaus fordert der LBV von der Bayerischen Staatsregierung, die 10-H-Regel umgehend abzushaffen und sich ab sofort aktiv und gestaltend um den Ausbau der Windkraft im Freistaat zu kümmern. Dafür müsste aus Sicht des LBV die Regionalplanung gestärkt werden, um geeignete Windkraft-Vorranggebiete auszuweisen. So lagen vor einigen Jahren mögliche Standorte für neue Windräder durch die in der Regionalplanung ausgewiesenen Flächen in genügender Anzahl vor. Diese Standorte waren mit dem Naturschutz abgestimmt und müssten nun zügig anhand zwischenzeitlich gewonnener fachlicher Erkenntnisse überprüft und aktualisiert werden. Die 10-H-Regel hätte diese Grundlage zu Nichte gemacht. So wäre laut LBV die 10-H-Regelung nicht nur ein Sonderweg gewesen, sondern ein Irrweg.

Natur- und Klimaschutz gehören zusammen

Der LBV betont dabei, dass nicht, wie häufig behauptet, artenschutzrechtliche Regelungen die Bremse für den Windkraftausbau seien, sondern allein die 10-H-Regelung. Auch den vielfach gezeichneten Gegensatz zwischen Natur- und Klimaschutz sieht der LBV nicht – die Einschätzung Energiewende contra Naturschutz wird somit nicht geteilt.

Jeder Artenschützer müsse auch das Klima schützen, denn der Klimawandel würde auch ein nie dagewesenes Artensterben zur Folge haben. Es gelt, dies durch eine entschlossene Energiewende zu verhindern. Damit unterstreicht der LBV, dass es nicht um das „Ob“ der Energiewende gehen kann, sondern um das „Wie“. Aus Sicht des Naturschutzes müsste sich hier ein neues Denken des „Sowohl als auch“ etablieren.

Das Zwei-Prozent-Ziel für den Ausbau der Windkraft ist realisierbar

So würde sich das Zwei-Prozent-Ziel für den Ausbau der Windkraft in Bayern (auf für den Artenschutz unbedenklichen Flächen) problemos realisieren lassen. Es bräuchte alleine den politischen Willen. Arten- und Klimaschutz dürften nicht politisch gegeneinander ausgespielt werden. Nach Überzeugung des LBV müssten beide Krisen zusammen gelöst werden. So läge aus Sicht des LBV auch in der technischen Weiterentwicklung von Windkraftanlagen viel Potenzial; zum Beispiel in der Installation von Abschaltvorrichtungen bei akuter Gefahr von Vogelschlag.

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