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Freitag, April 26, 2024

Neue Corona-Vorschriften im Haus zur Wildnis

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In Innengastronomie, im Kino und bei Führungen ist 3G-Nachweis notwendig

Ludwigsthal. Die geänderten Corona-Schutzmaßnahmen wirken sich auch auf den Betrieb im Haus zur Wildnis in Ludwigsthal aus. Nachdem die Inzidenz im Landkreis Regen über 35 liegt, ist ein Zutritt zur Innengastronomie nur für Besucher möglich, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Auch bei der Teilnahme an Indoor-Führungen durch die Nationalparkeinrichtung, bei Kinovorführungen sowie bei der Nutzung des Kinder-Erlebnisraumes ist einer dieser Nachweise erforderlich.

Vorgelegt muss der Nachweis an der Info-Theke im Haus zur Wildnis. Generell besteht im Inneren des Gebäudes FFP2-Maskenpflicht. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit, Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 Jahren müssen nur eine Alltagsmaske tragen.

Die bisher erfolgte Kontaktdatenerhebung bleibt bestehen. Mehr Informationen gibt es auch auf der Website unter www.nationalpark-bayerischer-wald.de sowie im Haus zur Wildnis unter der Telefonnummer 09922 5002 0.

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