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Samstag, April 27, 2024

Neue Corona-Regeln im Landkreis Passau ab Dienstag

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Landkreis Passau. Nach fünf Tagen in Folge mit einer 7-Tage Inzidenz-Wert von unter 100 treten im Landkreis Passau ab Dienstag, 18. Mai 2021 zahlreiche Erleichterungen der geltenden Corona-Beschränkungen in Kraft.

Die entsprechende Bekanntmachung hat das Landratsamt Passau gemäß den gesetzlichen Vorgaben am Sonntag, 16. Mai 2021 veröffentlicht. Die neuen Regelungen werden zwei Tage nach Bekanntmachung, also in der Nacht von Montag auf Dienstag, ab 0:00 Uhr Geltung haben.

Landrat Raimund Kneidiger zeigt sich erleichtert, dass mit dem seit Tagen deutlich zurückgehenden Inzidenzwerten nun auch konkrete Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Am Sonntag (16. Mai) betrug der vom RKI für den Landkreis Passau bekanntgegebene Wert 65,9. „Unser Ziel muss natürlich eine weitere Reduzierung der Infektionszahlen sein.“ Dazu sei es nötig, bei allen Erleichterungen konsequent die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Die Erfahrung in umliegenden Städten und Landkreisen habe schließlich gezeigt, wie schnell sich Inzidenzwerte auch wieder nach oben bewegen können.

Konkret bedeuten die neuen Erleichterungen ab Dienstag im Landkreis Passau:

  • Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.
  • Kontaktfreier Sport ist unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus zwei Hausständen, wobei Personen unter 14 Jahren unberücksichtigt bleiben) möglich. Zusätzlich ist unter freiem Himmel kontakfreier Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren möglich.
  • Im Einzelhandel gilt „Click & Meet“ ohne Test mit Terminvereinbarung. Alle körpernahen Dienstleistungen sind zulässig (mit Terminreservierung, Testpflicht entfällt). In der Gastronomie ist die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen auch wieder zwischen 22 und 5 Uhr erlaubt. Für Öffnungen im Bereich der Außengastronomie ist neben dem Unterschreiten des Inzidenz-Schwellenwerts von 100 ein stabiles oder rückläufiges Infektionsgeschehen erforderlich. Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, muss das Landratsamt mit dem Gesundheitsministerium abstimmen. Gleiches gilt für Öffnungen von Theater, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen. Über Änderungen in diesen Bereichen informiert das Landratsamt rechtzeitig.
  • An allen Schultypen und für alle Jahrgangsstufen ist wieder Wechselunterricht zulässig; sofern ein Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend eingehalten werden kann, auch Präsenzunterricht. Kindertagesbetreuungsangebote sind in festen Gruppen wieder möglich.
  • Außerschulische Bildungsangebote sind auch in Präsenzform wieder möglich, ebenso Musik- und Gesangsunterricht. Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten) dürfen für Besucher bei vorheriger Terminvereinbarung öffnen.
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