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Freitag, April 26, 2024

Corona-Impfzentrum: Passauerin erhält 10.000. Impfung

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Priorisierungsgruppe 2 wird diese Woche abgeschlossen

Passau. Therese Haas ist die 10.000. Passauerin, die im Impfzentrum der Stadt Passau eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten hat. Bei ihrem Termin wurde die 75-jährige Grubwegerin von Oberbürgermeister Jürgen Dupper mit einer Flasche Stiftswein und vom Geschäftsführer der Betreiberfirma IMS Rettungsdienst GmbH, Martin Biebl, mit einem Blumenstrauß überrascht.

„Ich bin sehr froh, dass wir mit den Impfungen so gut vorankommen. Nächste Woche können wir bereits die Priorisierungsgruppe 2 abschließen. Letztlich hängt der Impffortschritt von den zur Verfügung stehenden Mengen an Impfstoff ab, und die können wir nicht beeinflussen. Umso dankbarer bin ich dem Freistaat Bayern, der uns als stark betroffene Grenzregion einmal mehr eine Sonderzuweisung für die kommende Woche angekündigt hat“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Dupper.

Von vergangenen Montag bis einschließlich Freitag konnten 1.900 Impfungen durchgeführt werden. 1.500 Personen erhielten die Erstimpfung, 400 Personen wurden zum zweiten Mal geimpft. Somit haben insgesamt mehr als 10.000 Personen eine Impfung im Impfzentrum erhalten. Hinzu kommen mehr als 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums beziehungsweise der Kinderklinik, die den Impfschutz bereits in der Prioritätsgruppe 1 erhalten haben.

Für diese Woche erhält die Stadt Passau insgesamt 1.518 zusätzliche Impfdosen aus der Sonderzuweisung für Grenzregionen. Mit der regulären Lieferung für Erstimpfungen in Höhe von rund 160 Impfdosen ist die Erstimpfung für insgesamt 1.680 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Passau möglich. Allen registrierten Personen der Priorisierungsgruppe 2 (zum Beispiel Ü-70-Jährige, Personen mit Vorerkrankungen und pflegende Angehörige) kann also im Laufe der nächsten Woche ein Impfangebot gemacht werden. Somit sind spätestens dann nahezu alle Impfwilligen dieses Personenkreises durchgeimpft. Für nächste Woche sind insgesamt 2.920 Impfungen eingeplant, davon 1.780 Erst- und 1.140 Zweitimpfungen.
Als Nächstes kommt die Priorisierungsgruppe 3 an die Reihe. Dieser gehören laut Corona-Impfverordnung unter anderem an:

  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
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  • Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen
    Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht,
  • bis zu zwei Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen
    pflegebedürftigen Person, die von dieser oder von einer sie vertretenden Person
    bestimmt werden,
  • Personen, die besonders relevante Positionen in Einrichtungen und Unternehmen der
    Kritischen Infrastruktur bekleiden (etwa Apothekenwesen, Pharmawirtschaft,
    Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Wasser- und Energieversorgung,
    Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen,
    Informationstechnik, Telekommunikationswesen),
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel beschäftigt sind, und
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in
    Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder als Lehrkräfte wirken.

Alle Betroffenen werden im Laufe der aktuellen Woche dazu aufgerufen, sich für eine Impfung anzumelden.

Für die Registrierung steht das Online-Portal des Bayerischen Staatsministeriums für
Gesundheit und Pflege unter www.impfzentren.bayern zur Verfügung. Sobald ein Impftermin
angeboten werden kann, ergeht eine entsprechende Benachrichtigung.

Für Personen, die die Online-Registrierung nicht nutzen können, gibt es unter der Nummer
0851 396-850 eine telefonische Anmeldemöglichkeit.

Solle eine Registrierung bereits vorgenommen worden sein, ist nichts weiter zu veranlassen
und keine erneute Anmeldung notwendig. Eine zweite Meldung oder telefonische
Kontaktaufnahme beschleunigt die Terminvergabe nicht.

Die Impfung wird grundsätzlich im kommunalen Impfzentrum der Stadt Passau in der X-Point-Halle, Messestraße 12 in Kohlbruck durchgeführt. Mitzubringen sind ein Personalausweis, ein Reisepass oder ein sonstiger Identifikationsnachweis, ein Impfpass, soweit vorhanden, und gegebenenfalls etwaige Nachweise. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine Impfung ohne eindeutige Feststellung der Identität nicht durchgeführt werden kann. Für den Fall, dass kein Impfpass vorliegt, kann im Impfzentrum ein solcher ausgestellt werden. Vor der Impfung erfolgt die Impfaufklärung. Hierzu stehen Ärzte zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Nach der Erstimpfung wird im Impfzentrum unmittelbar ein Termin für die erforderliche Zweitimpfung vergeben.

Für diejenigen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, persönlich im Impfzentrum zu erscheinen, besteht die Möglichkeit, dass ein mobiles Impfteam nach Hause kommt. Dies muss bei der Terminvereinbarung beziehungsweise Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt werden.

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