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Dienstag, April 30, 2024

„Zunehmende aggressive Gesamtstimmung in der Gesellschaft“

Lesestoff

GdP fordert zeitlich abgestimmten „Versammlungs-Lockdown“

München. Am vergangenen Wochenende kam es in einigen Städten, insbesondere in Kassel, wieder zu Corona-Demonstrationen und Gegendemonstrationen mit vielfältig unschönen Szenen. Wieder gab es verletzte Polizisten und verletzte Demoteilnehmer, Festnahmen und Platzverweise. Viele Menschen und auch die Einsatzkräfte der Polizei mussten sich erneut und einmal mehr einem nicht notwendigen Infektionsrisiko aussetzen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bayern befürchtet ähnliche Szenarien für das kommende und das Osterwochenende in Bayern.

Die GdP fragt sich, ob die Zeit besonnenen Handelns der Polizei im Sinne einer deeskalierenden Einsatzbewältigung mit der immer zunehmenden aggressiven Grundstimmung vorbei sei. Zwingt eine kleine Minderheit völlig uneinsichtiger, verantwortungs- und rücksichtsloser Qerdenker sowie linke und rechte gewaltbereite Gruppierungen, die friedlich verlaufenden Versammlungen bewusst und berechnend eskalieren zu lassen, zu einer harten und unachgiebigen Vorgehensweise der Polizei? Ob wir das alle denn möchten, stellt sich die GdP die Frage.

Die GdP Bayern fordert nicht zum ersten Mal ein Umdenken bei den Verantwortlichen, die solche Versammlungen genehmigen sowie einen zeitlich abgestimmten „Versammlungs-Lockdown“.

Wer bei Demonstrationen Polizisten angreift, Journalisten und auch Rettungskräfte ini ihrer Arbeit behindert und vorsätzlich gegen die Infektionsschutzregeln verstößt und die Versammlungsfreiheit und dadurch ’selbst‘ Grundrechte, wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, mit Füßen tritt, muss in Kauf nehmen, dass solche Veranstaltungen in Zeiten der Pandemie nicht mehr stattfinden können und dürfen.

Peter Pytlik, GdP Landesvorsitzender

Dass hier das Grundrecht derjenigen beschnitten wird, die friedlich ihre Meinung kundtun möchten, ist unverkennbar und sehr bedauerlich, so die GdP Bayern in ihrer Stellungnahme weiter. Die GdP Bayern kann nicht nachvollziehen, dass zunächst verbotene Versammlungen kurzerhand von den Verwaltungsgerichten doch wieder erlaubt werden.

Genau diese Verfahrensweise sollten die Gerichte künftig genauer und verantwortungsbewusster betrachten, um solche Szenen wie am Wochenende in Kassel, in Zukunft nicht durch ihre Entscheidungen mittelbar zu ‚unterstützen‘ und sozusagen als ‚juristischen Kollateralschaden‘ billigend in Kauf nehmen.

Peter Pytlik, GdP Landesvorsitzender

So weist die GdP weiter darauf hin, dass alle doch wissen sollten, dass solche Demonstrationen immer wieder zu Gewalttaten, Verletzungen und Verstößen gegen die Infektionsschutzregeln führen würden und dann noch gerade dazu einladen.

Die GdP Bayern erwartet von der Politik einen klaren und deutlichen Rückhalt und zwar über die Parteigrenzen hinaus; nicht nur dann, wenn es gerade in die individuelle Wahkampftaktik passt.

Die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit sei ein hohes Grundrecht und die Polizei schützt auch die Wahrnehmung dieses Grundrechts, doch wenn gewaltbereite Fanatiker dieses Grundrecht für ihre eigenen ideologischen Ziele missbrauchen, dann müsse sich der Staat wehrhaft zeigen, solche Veranstaltungen mit Entschiedenheit zu verbieten und bei Nichtbeachtung des Versammlungsverbots entsprechend unachgiebig vorgehen.

Wir als Polizei brauchen klare Rechtsgrundlagen und gerichtliche Entscheidungen, um mit der vom Staat auch zu erwartenden Konsequenzen vorgehen zu können. Es macht uns wütend und traurig, dass bei der demokratischen Ausübung der Versammlungsfreiheit menschlicher Anstand und Respekt voreinander in großen Teilen schwindet und die Polizei oftmals als ‚Spielball‘ für die Justiz und Politik benutzt wird.

GdP Bayern
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