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Dienstag, April 30, 2024

Ambulante und stationäre Suchtkrankenversorgung aufrechterhalten

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Suchtfachverbände appellieren gemeinsam: Versorgung von Suchtpatienten weiterführen

MÜNCHEN/SCHMALLENBERG/FURTH IM WALD. In der bedrohlichen Situation der aktuellen SARS-CoV-2 Pandemie sind alle Beteiligten des Gesundheitssystems gefordert zusammenzustehen und die Krise gemeinsam zu bewältigen. Die Kapazitätserweiterung für die Versorgung schwerst an Covid 19 Erkrankter hat dabei derzeit höchste Priorität.

Die Einrichtungen der Suchtkrankenversorgung mit ihren Rehabilitationskliniken sind selbstverständlich bereit, ihren Beitrag hierzu zu leisten. Aber auch die Behandlung und Versorgung aller anderen Erkrankten muss, soweit es geht, weiterhin durchführbar sein. Suchtkranke, die zumeist an weiteren, teils schweren psychischen und somatischen Erkrankungen leiden, sind dabei in der derzeitigen Notsituation besonderen Risiken ausgesetzt. Sie sind auf ein funktionierendes Suchtkrankenversorgungsnetz angewiesen.

Aufnahmemöglichkeiten, insbesondere Notaufnahmen zur Entzugsbehandlung, qualifizierte Entzugsbehandlung, die Basisversorgung in den Suchtberatungsstellen und den psychiatrischen Institutsambulanzen, die Entwöhnungsbehandlungen sowie die ambulante und stationäre Vergabe von Substitutionsmitteln müssen auch in der jetzigen Pandemie-Krise kontinuierlich zur Suchtkrankenbehandlung zur Verfügung stehen.Schon jetzt wächst durch die weitgehende Schließung oder Angebotsreduktion der Suchtberatungsstellen und die eingeschränkten Entgiftungs- und Entzugsmöglichkeiten sowie reduzierten oder aufgehobenen Aufnahmemöglichkeiten in Rehabilitationskliniken der Druck auf suchtkranke Menschen und auf die Einrichtungen der Suchtkrankenbehandlung, die erforderliche Versorgung sicher zu stellen.

Die Entwöhnungsbehandlung findet in Deutschland überwiegend im Rahmen der medizinischen Rehabilitation in dazu spezialisierten Abteilungen oder Rehabilitationskliniken statt. Sie stellt die eigentliche Behandlung der Grunderkrankung dar und ist unverzichtbar. Hierzu gehört auch die Mitbehandlung oft schwerer psychischer und somatischer Begleit- und Folgeerkrankungen.  Ein nicht unerheblicher Anteil der Suchtkranken auch in Rehabilitationskliniken ist wohnungslos, sozial entwurzelt oder lebt in prekären Wohnverhältnissen.

Für eine Versorgung akutmedizinisch-somatisch Erkrankter fehlt den Entwöhnungskliniken und Abteilungen die medizinische Infrastruktur. Das fachkompetente Personal ist nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Ebenso fehlt es an erforderlicher Schutzausrüstung und medizintechnischer Ausstattung. Die Schließung von Entwöhnungskliniken und Abteilungen, wie sie von den zuständigen Behörden in einigen Regionen Deutschlands bekannt gegeben wurde, ist aus unserer fachlichen Sicht nicht geeignet zur Eindämmung der Pandemie und zur Schaffung von qualifizierten Ersatzkapazitäten für die stationäre Versorgung akutmedizinisch Erkrankter.Hingegen entlastet die originäre Arbeit mit den schwer Suchtkranken die Gesellschaft und akut-medizinische Einrichtungen. Viele der in unseren Einrichtungen behandelten Patientinnen und Patienten haben krankheitsbedingt unbehandelt erhebliche Schwierigkeiten, sich zu Hause selbst zu versorgen. Bei vorzeitiger Entlassung drohen Rückfall und hohe Eigengefährdung, verbunden mit der verminderten Fähigkeit, Grenzen und Regeln einzuhalten, auch Fremdgefährdungen sind nicht auszuschließen.

Bei Zusammenbruch der Suchtkrankenversorgung droht eine zusätzliche Belastung des akutmedizinischen somatischen und psychiatrischen Versorgungssystems. Der Abbau der Suchtkrankenversorgung ist somit nicht geeignet, die Pandemie einzudämmen, vielmehr führt er zu weiteren Risiken und birgt die Gefahr, den gesundheitlichen Schaden für die Betroffenen, ihre Angehörigen und die Gesellschaft zu erhöhen.

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