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Donnerstag, März 28, 2024

Zusammenarbeit, die sich wirklich auszahlt

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Die nächste Frist zur Einreichung von bayerisch-oberösterreichischen Kleinprojekten läuft am 15. April 2019 ab. Grenzübergreifende Projekte, die von mindestens einem Partner in Bayern und einem Partner in Österreich gemeinsam geplant und umgesetzt werden, erhalten bis zu 75 % EU-Förderung.

Bereits seit Dezember 2014 haben Kommunen, Gemeinden, Vereine, lokale Organisationen und Interessenvertretung in der oberösterreichisch-niederbayerischen Grenzregion die Möglichkeit, EU-Fördermittel für ihre geplanten grenzübergreifenden Kleinprojekte zu beantragen. Die sog. Kleinprojekte sind Projekte, deren Umsetzungsbudget die maximale Grenze von insgesamt. 25.000 Euro nicht überschreitet. Hierbei können 75 % der Projektgesamtkosten gefördert werden.

Im Rahmen des Förderprogramms INTERREG Österreich – Bayern 2014 – 2020 bekommen Interessenten auf beiden Seiten der Grenze eine hervorragende Möglichkeit ihre Ideen und Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) fördern zu lassen. Besonders förderwürdig sind dabei Projekte, die den Aufbau und die Etablierung langfristiger Kooperationen zwischen den Projektpartnern zum Ziel haben und in die Zusammenarbeit im zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Bereich intensivieren. Die freie Wahl der Thematik macht dieses Programm für verschiedene Institutionen besonders attraktiv. Sowohl Gebietskörperschaften als auch Vereine, Verbände und regionale Organisationen aus Regionen entlang der österreichisch-bayerischen Grenze sind antragsberechtigt. Im Allgemeinen zeichnet sich die Förderung von Kleinprojekten durch das vereinfachte Antrags – und Abrechnungsverfahren aus.

Für die Förderzusage eines Kleinprojekts im Programm Bayern-Österreich ist eine dauerhafte grenzüberschreitende Zusammenarbeit von mindestens einem bayerischen und  österreichischen Projektteilnehmer entscheidend. Verpflichtend ist zudem die Erfüllung von drei der insgesamt vier Kooperationskriterien:

  • Gemeinsame Ausarbeitung d. h. gemeinsame Entwicklung von Zielen, Ergebnissen, des Budgets und Zeitplans.
  • Gemeinsame Umsetzung: Zumindest in einem Aufgabenbereich müssen Projektteilnehmer grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Dabei trägt der Leadpartner die Gesamtverantwortung für das Projekt.
  • Gemeinsames Personal und /oder gemeinsame Finanzierung.

Eine Förderung wird nicht gewährt bei Initiativen, die keinen grenzüberschreitenden Bezug und Mehrwert haben und bei denen die Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit nicht nachgewiesen werden kann. Außerdem werden Projekte, bei denen in der laufenden Förderperiode bereits EU-Förderungen bewilligt wurden, aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Anträge für Kleinprojekte einzureichen ist laufend möglich. Über die Förderung dieser Projekte entscheidet der sogenannte Regionale Lenkungsausschuss Ost, der in der Regel zweimal im Kalenderjahr in einer nicht-öffentlichen Sitzung tagt. Für Antragsteller aus den Landkreisen Rottal-Inn, Landshut, Dingolfing-Landau, Passau, Freyung-Grafenau, Deggendorf und Regen und den kreisfreien Städte Landshut und Passau bietet die Geschäftsstelle der EUREGIO Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn in Freyung eine umfassende Begleitung und Betreuung von der ersten Projektidee bis zur Zusammenstellung der Abrechnungsunterlagen an.

Wenden Sie sich mit Ihrer Projektidee an Irina Dreiling, Projektleiterin für den Kleinprojektefonds Bayern-Österreich, unter i.dreiling@euregio-bayern.de oder unter der Telnr.: 0160 91255229.

Weitere Informationen und Dokumente zur Antragstellung finden Sie auf unserer Website www.euregio.bayern

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