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Freitag, März 29, 2024

Testpflicht für Betriebe ist ein Misstrauensvotum der Politik

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Regulierung unnötig: Viele Betriebe testen bereits eigenverantwortlich

Das Bundeskabinett hat heute das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Neben Debatten über eine verpflichtende Notbremse ab einem Inzidenzwert von 100 und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen stand auch die viel diskutierte Testpflicht für Betriebe im Raum. Die ist jetzt entschiedene Sache. Für die Handwerksbetriebe in Niederbayern und der Oberpfalz ein Schlag ins Gesicht, wie Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, und HWK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger betonen. Eine Testpflicht für Betriebe sehen beide nicht „als sinnvoll und notwendig“ an.

„Schon heute haben zahlreiche ostbayerische Handwerksbetriebe selbstverpflichtend ihren Mitarbeitern Test-Angebote gemacht. Und es wird von den Beschäftigten zahlreich genutzt“, sagt Georg Haber. Schließlich sei es auch im Interesse der Betriebsinhaber, dass Mitarbeiter und Kunden gesund bleiben. Die jetzt gesetzliche Pflicht versteht er als „Misstrauensvotum der Bundesregierung gegenüber den Betrieben und ihren Beschäftigten“. Die Betriebe seien in der Pandemie belastet genug, ihnen jetzt weitere bürokratische Hürden und Regularien aufzubürden, sei der falsche Weg, so der Präsident.

Als Problem nennt Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger vor allem den Kostenfaktor. Kilger sieht den Staat in der Pflicht hier nachzujustieren: „Selbst eine Finanzierung der Tests über die Überbrückungshilfe III läuft im Handwerk in der Regel ins Leere, weil die Betriebe dort kaum antragsberechtigt sind.“ Des Weiteren müssten bezahlbare Tests überhaupt zur Verfügung stehen. „Nach wie vor kann der Bedarf an Tests nicht in ausreichendem Maße gedeckt werden.“ Die eingeführte Pflicht würde das nochmals verstärken.

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