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Samstag, April 20, 2024

Absturzsicherung bei Rundballenlagerung

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Die Aufsichtspersonen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau müssen bei der Erstbesichtigung landwirtschaftlicher Betriebe immer wieder das Thema „Absturzsicherung bei der Rundballenlagerung“ bemängeln

Auf den meisten Betrieben erfolgt die Rundballenlagerung an erhöhten Plätzen, da dies platzsparend ist. Aus der Sicht der Berufsgenossenschaft stellen solche erhöhte Arbeitsplätze aber eine sehr gefährliche Absturzstelle dar, die es zu sichern gilt. Laut Unfallverhütungsvorschrift muss ab einem Meter Absturzhöhe eine Absturzsicherung angebracht werden. Das Problem hierbei ist das Auf- und Abbauen der Geländer beim Befüllen der Lager. Regelmäßig müssen die Aufsichtspersonen feststellen, dass die Absperrungen für die Einlagerung entfernt werden, aber anschließend nicht wieder vorschriftsmäßig angebracht werden. Oftmals mit der Begründung, dass dies sehr umständlich sei. Dabei gibt es aber sehr einfache, günstige und schnell anbringbare Möglichkeiten, solche erhöhten Arbeitsplätze sicher und zugleich arbeitstauglich zu gestalten. Die folgenden Bilder sollen zwei Bauweisen darstellen, die jeder Landwirt selbst anbringen kann.

Das Bild 1 zeigt einen zur Lagerfläche hin aufklappbaren Bügel. Wird der Rundballen mit dem Traktor zur Einlagerung nach oben gehoben, so öffnet sich beim Anfahren die Absturzsicherung automatisch mit. Wird der Widerstand entfernt, klappt der Bügel durch die Schwerkraft nach unten. Dort kann nun sicher gearbeitet werden, denn der Bügel sichert die Absturzstelle gegen unbeabsichtigtes Hinunterfallen.

Der Landwirt demonstriert, wie einfach sich das Geländer mit der Kurbel öffnen lässt (Foto: SVLFG)

Das Bild 2 zeigt ein Geländer, das sich in zwei Führungsschienen befindet. Mit einem Stahlseil, Umlenkrollen und einer rückschlagsicheren Kurbel wird nun dieses Geländer zum Befüllen nach oben hin geöffnet. Nach dem Befüllen senkt der Landwirt das Geländer wieder ab und die Absturzstelle ist gesichert. Nun kann mit gutem Gewissen auf der erhöhten Lagerfläche gearbeitet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft: Tel. 0561 / 785 13631 Frau Kühl Dagmar, Tel. 0561 / 78513480 Frau Schön Marianne, Tel. 0561 / 785 13172 Frau Kanjo Rita.

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