Änderungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft
Passau. In seiner Sitzung am 19. Oktober 2020 ist das Stadtratsplenum der Empfehlung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit gefolgt und hat den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer neuen Parkgebührenverordnung einstimmig beschlossen.
Zum 1. Januar 2021 wird die neue Verordnung in Kraft treten. Diese sieht eine Erhöhung der Parkgebühren auf öffentlich gewidmeten Parkplätzen im freien Raum von 20 Prozent je Gebühreneinheit vor. Je nach Gebührenzone entspricht dies einer Anhebung von 5 bis 30 Cent für eine Parkzeit von einer Stunde.
Ebenfalls ab 1. Januar 2021 wird in den Parkbereichen, in denen die Gebührenpflicht derzeit an Samstagen um 13.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr endet, der Zeitraum auf 17.00 Uhr verlängert. Davon ausgenommen ist der Bereich der Altstadt (ab Paulusbogen). Diese Änderung geht zurück auf den Beschluss des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit vom 26. Mai 2020.