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Freitag, April 26, 2024

Weiteres Sparen dringend nötig

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Oberster Rechnungshof legt Bericht zur finanziellen Situation des BR vor

Die sich verändernde Mediennutzung und zuletzt die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellten den Bayerischen Rundfunk (BR) im Zeitraum 2016 bis 2020 vor große Herausforderungen. Das zeigt der am 23. September 2022 veröffentlichte Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) zur finanziellen Situation des BR. Trotz der bisherigen Sparmaßnahmen werden die finanziellen Reserven des BR bis Ende 2024 weitgehend aufgebraucht sein. Da er seine Pensionsverpflichtungen erfüllen muss, wird der Finanzbedarf des BR weiter steigen. Darüber hinaus will er seinen „BR hoch drei“-Prozess vorantreiben, mit dem er sich für die digitalen Herausforderungen der Zukunft fit machen will. Nach Ansicht des ORH ist es daher entscheidend, dass der BR seine bereits geplanten Einsparungen insbesondere beim begonnenen Personalabbau konsequent umsetzt. Zudem bleibt in allen Bereichen weiter zu prüfen, wie sich Strukturen nachhaltig verschlanken lassen.

Der ORH stellte bei seiner Prüfung insbesondere Folgendes fest:

  • Die Personalaufwendungen sind weiter angestiegen. Der Stellenplan 2020 wies zwar 168 Planstellen mehr aus; allerdings war die tatsächliche Besetzung von Planstellen im Vergleich zu 2016 sogar rückläufig. Der damit verbundene Stellenabbau sollte laut Empfehlung des ORH konsequent fortgeführt und auch durch Reduzierung der Planstellen sichtbar werden. Um Personalkosten zu verringern, sollten zudem Verlagerungen bestehender Stellen in höhere Gehaltsgruppen und hohe Tarifsteigerungen weitestmöglich vermieden werden.
  • Bei der Absicherung der betrieblichen Altersversorgung bestand zum 31.12.2020 eine Unterdeckung von 465 Millionen Euro. Tendenziell wird sich diese Unterdeckung trotz Zuführungen zum Sondervermögen Altersversorgung weiter erhöhen. Die weiterhin steigenden Pensionslasten werden den BR noch lange vor erhebliche Herausforderungen stellen und seine finanzielle Handlungsfähigkeit einschränken.
  • Die handelsrechtlichen Jahresergebnisse ergaben von 2018 bis 2020 einen Gesamtfehlbetrag von 267 Millionen Euro. Zum 31.12.2020 wies der BR erstmals ein negatives Eigenkapital von 47 Millionen Euro aus. Dies ist im Wesentlichen auf die jahrelang immer weiter gestiegenen Pensionsrückstellungen zurückzuführen.
  • Trotz bilanzieller Überschuldung verfügte der BR zum 31.12.2020 über Finanzmittel von 66 Millionen Euro. Die Ergebnisse der Wirtschaftsrechnung überstiegen frühere Prognosen. Dies resultierte aus geringeren Ist-Investitionen, Einsparungen in allen Bereichen sowie höheren Beitragseinnahmen. Der BR kam damit der in seiner bis 2020 gültigen Wirtschaftsordnung enthaltenen Selbstverpflichtung nach, den Finanzmittelbestand in einer Beitragsperiode konstant zu halten. Mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 2022 wurde diese Verpflichtung jedoch geändert; künftig verpflichtet sich der BR damit, einen Mindestfinanzmittelbestand von nur noch 10 Millionen Euro beizubehalten. Um die Betriebsrenten für die steigende Zahl der Versorgungsempfänger bezahlen zu können, wird der BR schon deshalb seine Sparbemühungen intensivieren müssen.
  • In der seit 2016 auf Teilkosten basierenden Kostenrechnung des BR werden nur noch weniger als die Hälfte der anfallenden Kosten verursachungsgerecht erfasst. Der Rest wird als Gemeinkostenblock ausgewiesen. Eine sachgerechte Verteilung auch der Gemeinkosten auf die BR-Produkte würde die Aussagekraft der Kostenrechnung erhöhen und die Steuerungswirkung verbessern.

Rechtliche Grundlage für diesen ORH-Bericht ist Art. 13 Abs. 4 Bayerisches Rundfunkgesetz. Prüfungsmaßstab des ORH ist die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Einhaltung der Marktkonformität gemäß Medienstaatsvertrag (MStV). Er beurteilt die finanzielle Entwicklung der Rundfunkanstalt in der Vergangenheit und leitet hieraus Handlungsempfehlungen für die Zukunft ab (Teil A). Aufgabe des ORH ist es dabei aber nicht, Empfehlungen zur finanziellen Ausstattung des BR und somit zum Rundfunkbeitrag auszusprechen. In Teil B berichtet der ORH über sieben Prüfungen die er von 2018 bis 2021 durchgeführt hat, etwa zum Einsatz externer Berater. Hierbei stellte der ORH u. a. Verstöße gegen die BR-eigene Beschaffungsordnung fest. Kritisch sieht der ORH auch die alleinige Finanzierung des bundesweit ausgestrahlten Kanals ARD-alpha durch den BR. Teil C des Berichts befasst sich mit der Prüfung der Marktkonformität des BR und seiner Beteiligungsgesellschaften. Teil D zeigt in einem Rückblick die aktuelle Entwicklung zu einzelnen Feststellungen früherer Berichte zur finanziellen Situation des BR. In Teil E berichtet der ORH über Prüfungen anderer Rechnungshöfe bei Einrichtungen bzw. Unternehmen, an denen der BR oder das ZDF neben anderen beteiligt sind. Er kommt damit seiner Berichtspflicht gemäß § 37 MStV nach.

Der vollständige Bericht ist hier abrufbar.

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