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Donnerstag, April 25, 2024

Vereine erfuhren viel Wissenswertes über das Vereinsrecht

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Fast 100 Vereinsvertreter informierten sich – Veranstalter ILE Passauer Oberland

Tittling. Die ILE Passauer Oberland hat mit ihrer Vereinsschule wohl eine Marktlücke gefüllt, kamen doch nach der Auftaktveranstaltung im Frühjahr jetzt wieder fast 100 Interessierte um sich über die Vorstandsarbeit und die Haftung in den Vereinen zu informieren. Als Referent konnte Rechtsanwalt Richard Didyk aus München gewonnen werden, ein Fachanwalt für Vereinsrecht.

Bürgermeister Helmut Willmerdinger, der zusammen mit seinem Amtskollegen Franz Langer aus Windorf das Handlungsfeld „Vereine und Ehrenamt“ in der ILE Passauer Oberland führt, konnte in der Aula der Realschule Realschulkonrektor Andreas Gilg, die Bürgermeister Stephan Gawlik und Georg Hatzesberger sowie die Projektmanagerin Gabriele Bergmann besonders begrüßen, die zusammen mit Geschäftsleiter Andreas Fenzl und weiteren Helferinnen und Helfern den Abend organisiert hatte. Die kommunale Vereinigung wolle das Ehrenamt in den Vereinen unterstützen, betonte Willmerdinger, damit die Funktionsträger auf der sicheren Seite seien.

Es war ein kurzweiliger Abend, den der Referent anschließend bot. Rechtsanwalt Didyk verstand es humorvoll und locker, aber stets rechtlich ausgesprochen präzise und anschaulich dieses Themenfeld den Vereinsfunktionären näher zu bringen und sie zu fesseln. Er sagte auch zu, dass jeder Verein sich den Power-Point-Vortrag bei der Projektmanagerin abrufen könne. Mit der These „Im Verein haftet ausschließlich der Verein mit seinem Vereinsvermögen“ wolle er die Sorgen der Ehrenamtlichen zerstreuen, die stets Angst hätten, mit ihrem Privatvermögen zur Verantwortung gezogen zu werden.

Nach dem Motto aus der Praxis für die Praxis hangelte sich der Referent zunächst der Vereinssatzung entlang. Er erläuterte die verschiedenen Mehrheiten, die bei Abstimmungen gefordert werden, erklärte die Bedeutung der Mitgliederversammlung als ein Organ des Vereins und die Frage, wann eine Stichwahl zulässig sei. Dabei hatte man den Eindruck, dass für viele so manche Begriffsbestimmung Neuland war. Am Ende dieses Abschnitts zeigte sich, dass die Satzung eine große Bedeutung habe und dass sie eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten eröffne. „Die Vereinssatzung ist ein Spiegelbild der Vereinsorganisation“, betonte der Referent.
Der Fachanwalt schilderte auch die häufigsten Fehler bei Satzungen und riet, eine Mustersatzung nicht blind zu übernehmen. Zur Änderung des Vereinszwecks merkte er an, dass diese nur mit Zustimmung aller Mitglieder möglich sei. Mit der Eintragung ins Vereinsregister werde der Verein rechtsfähig, der Verein als juristische Person. Deshalb hafte auch der Verein mit seinem Vermögen. Der Vorsitzende sei lediglich eine Person, die den Verein vertritt, ein handlungsfähiges Organ, das zur Haftung nicht herangezogen werden könne. Anders sei die Haftung bei unerlaubter Handlung, wenn also rechtswidrig grob fahrlässig oder vorsätzlich ein Schaden verursacht werde. Dann hafte der Verursacher und habe den Schaden wieder gut zu machen.

Zum Ein- und Austritt der Mitglieder gab der Referent interessante Tipps. So solle man sich den Ausschluss eines Vereinsmitglieds sehr genau überlegen und Schritt für Schritt vorgehen in diesem so schwierigen Bereich. Bei der Bildung der Vorstandschaft solle man die Vertretung des 1. Vorstands durch den 2. Vorstand genau regeln. Eine exakte Regelung im Innenverhältnis schaffe hier Rechtssicherheit im Außenverhältnis. Auch zur Mitgliederversammlung, der Form der Einladung, der Fristen und dem Umfang der einzuladenden Personen sei die Vereinssatzung heranzuziehen. Anträge zur Tagesordnung sollten nur schriftlich und innerhalb einer Frist erlaubt werden.
So ging es bunt durch den Abend, hoch interessant und informativ. Richard Didyk verstand es, alle Feststellungen durch praktische Beispiele anschaulich zu machen. Als profunder Kenner des Vereinsrecht und der Probleme, die auf Vereinsverantwortliche zukommen können, sprach er viele Themenbereiche recht verständlich an. Sein Angebot, den Vortrag in einer Präsentation abrufen zu können, kann als sehr großzügig bewertet werden. So kann jetzt jeder Teilnehmer, aber auch nicht anwesende Vereinsverantwortliche, die so wichtigen Fakten nachlesen. Kontakt: www.passauer-oberland.de.

Bürgermeister Franz Langer zog offensichtlich recht zufrieden ein sehr positives Resümee. Er dankte dem Referenten und den Organisatoren und lud im Namen der 11 Gemeinden zu einem kleinen Imbiss ein. Dabei wurde der informative Abend beschlossen, aber die Anwesenden diskutierten noch lange untereinander das Gehörte und Fragen, die ihnen auf den Nägeln brennen.

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