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Freitag, April 26, 2024

Umtausch der Führerscheine startet 2022

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Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen dies baldmöglichst beantragen – Erste Führerscheine bereits ab 20. Januar 2022 ungültig

Landkreis Freyung-Grafenau. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ab dem Jahr 2022 in einem gestaffelten Verfahren in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Darauf weist die Führerscheinstelle am Landratsamt Freyung-Grafenau hin.

Die ersten Führerscheine werden bereits am 20. Januar 2022 ungültig. Betroffen sind zunächst alte „Papierführerscheine“ von Führerscheininhabern mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958. Da aufgrund der Vielzahl an Fällen gegen Fristende hin ein Umtausch bis zum 19. Januar 2022 nicht mehr garantiert werden kann, sollte der Umtausch von den betroffenen Führerscheininhabern schnellstmöglich beantragt werden.

Der entsprechende Antrag steht auf der Website des Landkreis Freyung-Grafenau (https://www.freyung-grafenau.de/antrag-fuehrerschein-umstellung.pdf) zum Download bereit. Dem Antrag sind ein biometrisches Lichtbild (35×45 mm), der aktuelle Führerschein und ein Personalausweis oder Reisepass (in Kopie) beizufügen.

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch sind auf der Website des Landkreis zu finden (https://www.freyung-grafenau/ersatzausstellung-fuehrerschein). Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle zu den geltenden Geschäftszeiten unter Telefon 08551 57 473, -228, -139 oder -169 bei Fragen zur Verfügung.

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