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Freitag, April 26, 2024

Strukturreform: Bayerisches Rettungsdienstgesetz erneuert

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Das bayerische Rettungsdienstgesetz wird mit Gültigkeit ab dem 1. April erneuert.

Zukünftig wird der Ärztliche Leiter Rettungsdienst aufgrund einer Strukturreform bayernweit einheitlich geregelt. Eine zweite wesentliche Erneuerung bringt die Einbindung des Notfallsanitäters mit erweiterten Kompetenzen in den Bayrischen Rettungsdienst. So werden Notfallsanitäter den Patienten Schmerzmittel verabreichen dürfen. Die erweiterten Kompetenzen sind einer Aufwertung der Ausbildung des Notfallsanitäters zu verdanken, die statt dem bisherigen zwei zukünftig in drei Jahren abgeschlossen wird.

Damit gehe laut Klaus Achatz, dem Leiter der Servicestelle Ehrenamt beim Bayerischen Roten Kreuz im Kreisverband Passau, neben einer Verbesserung der flächendeckenden notfallmedizinischen Versorgung auch eine berufspolitische Aufwertung des Berufsbildes des Notfallsanitäters einher.

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