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Freitag, April 26, 2024

Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro

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DGB fordert nach wie vor 12 Euro

Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn in Deutschland um 10 Cent auf 9,60 Euro. Auf diesen Erhöhungsschritt hatte sich die aus Gewerkschafter:innen, Arbeitgebervertreter:innen und Wissenschaftler:innen zusammengesetzte Mindestlohnkommsion im Juni 2020 verständigt. Trotzdem – ein höherer und existenzsichernder Mindestlohn von mindestens 12 Euro bleibt auf der Agenda.

Von 9,60 Euro je Stunde kann niemand, weder auf dem Land und schon gar nicht in den Ballungsräumen der Großstädte, seine Miete bezahlen, seinen Kindern eine Klassenfahrt oder jetzt im Sommer eine Ferienreise ermöglichen. Löhne unter 12 Euro machen Arm trotz Arbeit und sorgen letztlich für Altersarmut. Die Beschäftigten haben kein Verständnis dafür, dass eine kräftige Mindestlohnerhöhung immer wieder auf die lange Bank geschoben wird. Wir fordern weiterhin 12 Euro je Arbeitsstunde als untere Haltelinie in Deutschland.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied

Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weiter mitteilt, sei dieser Schritt mit der Arbeitgeberseite in der Kommission nicht machbar; so sollte also die Politik endlich einmalig eingreifen, um auf 12 Euro zu kommen. Spätestens im nächsten Jahr, bevor die Mindestlohnkommission ihre Beratungen aufnimmt. Der DGB erwartet das von jeder Partei, die in Regierungsverantwortung steht. Das gehöre somit in den Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung. In den Wahlprogrammen von Union und FDP gäbe es bei diesem Thema allerdings empfindliche Leerstellen.

Auch im europäischen Vergleich hinkt der gesetzliche Mindestlohn hierzulande hinterher. Dieser liegt derzeit mit gut 48 Prozent vom Medianeinkommen weit unter der Empfehlung der EU-Kommission, die 60 Prozent als Massstab ansieht. In Deutschland entspricht dies somit 12 Euro.


Hintergrund
Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über einen höheren Mindestlohn – ihre Empfehlung wird anschließend vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung als rechtskräftig erlassen. Der nächste Kommissionsbeschluss für die Erhöhungsschritte ab Januar 2023 steht im Sommer 2022 an.

Zuletzt hatte die Mindestlohnkommission im Juni 2020 eine Erhöhung in vier Schritten vereinbart. Demnach erfolgt die nächste Erhöhung am 1. Januar 2022 auf dann 9,82 Euro. Ein weiterer Schritt wird zum 1. Juli 2022 zurückgelegt, dann sind mindestens 10,45 Euro je Arbeitsstunde zu zahlen.

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