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Dienstag, April 23, 2024

Lockerung des Besuchsrechts

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BRK fordert Schutzausrüstung und Testungen

München, den 05.05.2020 – Das Bayerische Rote Kreuz als Betreiber von 130 stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat begrüßt die von der Staatsregierung geplanten Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeeinrichtungen, um der zunehmenden sozialen Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner entgegenwirken zu können, vor allem mit den damit verbundenen enormen Gefahren für Demenzkranke und Bewohner mit kognitiven Einschränkungen.

„Voraussetzung für jede Maßnahme muss aber sein, dass Bewohner und Pflegekräfte regelmäßig getestet werden können und ausreichend Schutzausrüstung für die Pflegekräfte vorhanden ist“, sagt BRK-Präsident Theo Zellner. Er hat dies bereits vor sechs Wochen in einem Schreiben an Ministerpräsident Söder und Gesundheitsministerin Huml angemahnt. Noch immer ist die Versorgung der Pflegeeinrichtungen im Freistaat mit Tests und Schutzausrüstung nicht ausreichend sichergestellt.


Das BRK fordert zudem, dass Besuchskonzepte in jeder Einrichtung individuell entwickelt werden müssten und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen sind. „Auch eine Beschränkung auf bestimmte Bezugspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner ist notwendig“, so der BRK-Präsident. Das BRK warnt vor einer generellen und unkontrollierbaren Lockerung des Besuchsverbotes und weist auf die enormen Infektionsrisiken in den Einrichtungen der Altenhilfe hin.

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