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Krankenkassen zwingen Pflegemitarbeiter in die Kurzarbeit

Lesestoff

Fatale Auslegung des GKV Spitzenverbandes

München, den 12.05.2020 – Mit großem Unverständnis reagiert das BRK auf die Forderung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekräfte in Kurzarbeit schicken zu müssen, bevor Leistungen des Schutzschirmes abgerufen werden können.

Veröffentlichungen des GKV-Spitzenverbandes werden vor Ort so ausgelegt, dass Teile der angekündigten Rettungsleistungen für Pflegeeinrichtungen erst dann greifen, wenn die Träger ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. „Das ist angesichts der hohen Belastungssituation in unseren Altenheimen eine fatale Entwicklung und das vollkommen falsche Signal an unsere Pflegekräfte“, sagte BRK-Präsident Theo Zellner während einer Sitzung des BRK-Krisenstabes in München und betont: „Wir schicken keine Pflegekräfte in Kurzarbeit, wenn wir in einigen Wochen den Personalmangel in der Pflege wieder mit voller Wucht spüren. Pflegekräfte sind Mutmacher in dieser Krise und haben die Unterstützung der gesamten Gesellschaft verdient.“

Es ist dem Präsidenten ein besonderes Anliegen, dies angesichts des heutigen internationalen Tages der Pflegenden zu betonen.   Zellner fordert, dass die Schutzschirm-Leistungen für den Mehraufwand und die Mindererträge in der Altenpflege unabhängig davon geleistet werden, ob Kurzarbeit beantragt wird.

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