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Donnerstag, April 25, 2024

Kompensation der Gewerbesteuerausfälle

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Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat informiert über die Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020

München. Das Jahr 2020 hat uns mit der Corona-Pandemie alle vor große Herausforderungen gestellt. Staatshaushalt und Kommunalhaushalte sind geprägt von erheblichen Steuerausfällen und pandemiebedingten Mehrbelastungen. Die Unterstützung der bayerischen Kommunen hatte dabei für den Freistaat von Anfang an hohe Priorität. Daher wurde der kommunale Finanzausgleich 2020 trotz Krise auf über 10 Mrd. € gehalten. Zur Sicherung der Liquidität der Kommunen wurden Finanzausgleichsleistungen in Höhe von 3 Mrd. € vorgezogen und haushaltsrechtliche Erleichterungen umgesetzt.

Ein weiterer Meilenstein war die Verdoppelung des Konjunkturpaketes des Bundes mit Landesmitteln auf über 4 Mrd. €. Zentrale Maßnahme ist ein pauschaler Ausgleich für krisenbedingte Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden, der jetzt ausgezahlt werden kann.

Die Gewerbesteuer ist zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, unterliegt aber erheblichen konjunkturellen Schwankungen. Ohne Ausgleich durch den Bund und die Länder hätten die Kommunen die teils massiven Gewerbesteuermindereinnahmen alleine schultern müssen.

Die bayerischen Gemeinden erhalten insgesamt 2,398 Mrd. €. Das sind über 20 Prozent der für den Ausgleich bundesweit eingesetzten Mittel. Der Anteil des Freistaats beträgt 1,346 Mrd. € und wird aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) finanziert.

In Bayern wurden die Kriterien und das Verfahren auf Basis der bundesrechtlichen Vorgaben in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt und in der Gewerbesteuerausgleichsvollzugsrichtlinie geregelt. Für den pauschalen Ausgleich wird für jede Gemeinde das erwartete Gewerbesteueraufkommen 2020 mit dem durchschnittlichen Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2017 bis 2019 verglichen und aus Gleichbehandlungsgründen um eine fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt. Soweit möglich, wurde auf die Meldungen der Gemeinden an das Finanzamt München für Zwecke der Gewerbesteuerumlage zurückgegriffen. Für das vierte Quartal 2020 mussten die Gemeinden ergänzend Daten an das Landesamt für Statistik melden, damit das Aufkommen 2020 möglichst vollständig erfasst wird. Daneben werden Mindereinnahmen bei der Spielbankabgabe als Gewerbesteuersurrogat berücksichtigt.

Das Landesamt für Statistik hat die Berechnungen des pauschalen Ausgleichs inzwischen abgeschlossen. Danach können die rechnerisch ermittelten Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von rund 2,18 Mrd. € im Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden. Für ihre Mindereinnahmen aus der Spielbankabgabe erhalten die neun bayerischen Standortgemeinden einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 2,65 Mio. €. Der nach dieser Verteilung verbleibende Rest in Höhe von 220 Mio. € wird entsprechend den Gemeindeschlüsselzuweisungen 2020 verteilt und dient damit ebenfalls dem Ausgleich von Steuerausfällen. Für die Gemeinden bedeutet dies zum Jahresende noch einen Nachschlag von 8,5 % auf die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020.

Die Gemeinden werden heute über die Berechnungsergebnisse informiert. Am 15. Dezember 2020 werden die Mittel ausbezahlt. In der Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information die Berechnungsergebnisse, aufgeteilt nach Regierungsbezirken. Angegeben ist für jede Gemeinde die Summe der drei Ausgleichskomponenten Gewerbesteuer, Spielbankabgabe und Restverteilung entsprechend Schlüsselzuweisungen 2020.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags über den Entwurf des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2021 fließen die pauschalen Ausgleichszahlungen in die Steuerkraft ein. Finanzschwächere Gemeinden profitieren dadurch weiter von hohen Schlüsselzuweisungen. Auch bei der Berechnung der Kreis- und Bezirksumlage werden die Zuweisungen berücksichtigt. Dies bringt Stabilität und Planungssicherheit für die Haushalte der Landkreise und Bezirke.

Mit dem Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen werden die kommunalen Verwaltungshaushalte stabilisiert und gleichzeitig sichergestellt, dass die bayerischen Kommunen trotz Krise weiter kraftvoll in die Zukunft investieren können. Mit dem kommunalen Finanzausgleich 2021, der vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bayerischen Landtag stabil in der Größenordnung von 10,3 Mrd. € bleibt, knüpft der Freistaat nahtlos an die massive Unterstützung der Kommunen im Jahr 2020 an. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass der Bund die Kommunen auch im Jahr 2021 unterstützt, und steht weiter fest an der Seite der bayerischen Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke.

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