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Mittwoch, April 24, 2024

Grundlegende Neuausrichtung beim Moorschutz nötig

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ORH berät zum zielorientierten Mitteleinsatz bei der Moorrenaturierung

Bis 2040 soll Bayern klimaneutral werden. Allein für 2022 will die Bayerische Staatsregierung dafür Haushaltsmittel von 1 Milliarde Euro nutzen. Um das angekündigte Ziel zu erreichen, sollen u.a. 55.000 ha Moorflächen bis 2040 renaturiert werden, d.h. rechnerisch 2.750 ha pro Jahr, so der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH). Angesichts der in Bayern 2014 bis 2018 durchschnittlich pro Jahr renaturierten 135 ha wird das eine enorme Herausforderung für alle Beteiligten. Schon 2011 hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof auf erhebliche Defizite bei der Moorrenaturierung in Bayern hingewiesen. Obwohl das der Landtag mehrfach mit Beschlüssen unterstützte, wurden erste messbare Ziele wie die Einsparung von Treibhausgasen im „Masterplan Moore“ von der Staatsregierung erst 2018 verankert. Nach wie vor fehlten Schwerpunktsetzungen, etwa zur Eindämmung von Treibhausgasen, ein konkreter Zeitplan sowie eine fundierte Analyse, ob das Gewollte wirklich erreicht worden ist bzw. erreicht werden kann. In seiner Beratenden Äußerung zur Moorrenaturierung empfiehlt der ORH deshalb eine grundlegende Neuausrichtung.

Moore in intaktem Feuchtezustand sind wertvolle Naturlebensräume und dienen dem Hoch- und Grundwasserschutz. Zudem entnehmen sie der Atmosphäre CO2 und speichern es dauerhaft. In Bayern gibt es insgesamt 221.000 ha Moore, davon 189.000 ha in Privateigentum. Würden alle bayerischen Moorflächen renaturiert werden, ließen sich jährlich laut Studien bis zu 5 Millionen Tonnen Emissionen von Treibhausgasen (THG) vermeiden.

Die Verwaltung der 32.000 ha staatlichen Moorflächen liegt bei insgesamt sechs Ressorts. Bisher wurde die Renaturierung auf Staatsflächen, aber nicht mit entsprechendem Nachdruck verfolgt, stellte der ORH fest: Das von der Staatsregierung 2018 im „Masterplan Moore“ gesetzte THG-Einsparungsziel, bis 2050 die Emissionen aus bayerischen Mooren um ein Drittel zu senken, kann ohne grundlegende Neuausrichtung nur bis zu maximal 16 Prozent erreicht werden. Die vom Landtag seit vielen Jahren angemahnte Wirksamkeit staatlichen Handelns bei der Moorrenaturierung blieb aber bislang aus; die verfolgten Ziele waren schon bisher bei weitem nicht ereichbar. Deshalb und angesichts der angekündigten enormen Haushaltsmittel, empfiehlt der ORH eine grundlegende Neubestimmung der Arbeitsweise der verantwortlichen Ressorts.

Der ORH hält in seiner Beratenden Äußerung das übergreifende Zusammenwirken aller bei der Moorrenaturierung geforderten Ressorts und eine transparente Finanzplanung, auf Basis von nach Priorität festgelegten Renaturierungsmaßnahmen, für erforderlich. Die Verwendung der Haushaltsmittel sollte in Zukunft nachvollziehbar in den jeweiligen Einzelplänen abgebildet werden. Vorrangig empfiehlt er die Renaturierung staatlicher Moorflächen. Für überfällig hält er konkrete und vor allem messbare Ziele, das Setzen klarer Handlungsschwerpunkte sowie ein zielorientiertes Management. Außerdem empfiehlt der ORH, die Maßnahmen in definierten Abständen der ja schon haushaltsrechtlich gebotenen Erfolgskontrolle zu unterziehen.

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