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Montag, April 29, 2024

Jugendschöffen gesucht für die Jahre 2019 – 2023

Lesestoff

Zum 31.12.2018 endet die 5-jährige Amtszeit der Jugendschöffen. Für die Jahre 2019 bis 2023 müssen die Jugendschöffen beim Amtsgericht Freyung sowie für die Jugendkammer bei dem Landgericht Passau neu gewählt werden.

Aufgaben der Jugendschöffen

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Freyung sowie bei der Jugendkammer beim Landgericht Passau mit. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der hauptamtliche Richter aus.

Voraussetzungen für die Eignung als Jugendschöffe sind insbesondere:

  • Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Hierbei ist es nicht notwendig, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Lehrer, Erzieher usw.) besonders zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden.
  • Die Bewerber müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Freyung-Grafenau wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Die Bewerber müssen am 01.01.219 das 25. Lebensjahr vollendet und zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Personen, die nicht zum Schöffenamt berufen werden können sind insbesondere:

  • Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft.
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für dieses Amt nicht geeignet sind.
  • Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind.
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Vorschlagsliste

Personen, die an der Ausübung eines Amtes als Jugendschöffe Interesse haben, sollen sich umgehend hierfür bei ihrer zuständigen Gemeinde melden. Diese übermittelt die eingehenden Bewerbungen nach Vorprüfung der Eignungsvoraussetzung dem Kreisjugendamt Freyung-Grafenau.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Freyung-Grafenau wird im April 2018 entscheiden, welche Personen dem Amtsgericht Freyung als Jugendschöffen vorgeschlagen werden. Welche Personen aus dieser Vorschlagsliste dann tatsächlich als Jugendschöffen berufen werden, entscheidet ein unabhängiger Wahlausschuss des Amtsgerichts Freyung.

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