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Samstag, April 20, 2024

DGB Passau kritisiert Caritas und Diakonie

Lesestoff

Planungen für den 1. Mai 2021

Passau. Bei der digitalen Vorstandssitzung des Stadt- und Kreisverbandes Passau wurde die Ablehnung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrags für die Altenpflege durch die Caritas scharf kritisiert.

Nach der Entscheidung der Dienstgeber von Caritas und Diakonie blieben hunderttausende Pflegekräften, davon mehr als 83 Prozent Frauen, bessere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen verwehrt. Es stimme, dass die Caritas im Verhältnis zu vielen anderen Pflegedienstleistern bessere Gehälter zahle, aber durch die Ablehnung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages wurde die Chance vertan, die Arbeit in der Pflege nachhaltig aufzuwerten. „Es ist enttäuschend, dass gerade Caritas und Diakonie sich nicht für bundesweite Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen in der Altenpflege stark machen. Dies ist doch ein Widerspruch zu den Werten für die diese stehen sollten, so der Vorsitzende David Tabach.  „Gerade in Zeiten der Pandemie, in den die Beschäftigten nicht zuletzt ihre Gesundheit und die ihrer Familien riskieren, ist das ein völlig falsches Signal“, ergänzt Rüdiger Kindermann. „Überall würden Altenpfleger_innen gesucht, aber die bekommt man nur mit guten Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit verbindlichen Mindestbedingungen würde das Lohnniveau nach unten absichern.“ erklärt DGB-Regionssekretärin Bettina Blöhm.

Hintergrund: ver.di hatte sich mit der BVAP in der Pflegebranche auf den Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser sollte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege würden demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich ansteigen; eine Pflegefachkraft bekäme demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas. Laut Gesetz müssen die Arbeits-rechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche erstrecken kann. Doch die Dienstgeberseite der Caritas stimmte am 25.2. dagegen. Eine notwendige Zweidrittelmehrheit konnte somit nicht erreicht werden. Die Diakonie, die am Tag darauf abstimmen sollte, setzte die Entscheidung aus.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Planung für den 1. Mai 2021 besprochen. Die diesjährige Maikundgebung unter dem Motto „Solidarität ist Zukunft!“ wird im Klostergarten, um 10 Uhr stattfinden. Als Redner werden der Personalratsvorsitzende des Klinikums Passau, Rüdiger Kindermann (ver.di) und der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Passau, Erich Starkl, erwartet. Natürlich werden Vorgaben zum Infektionsschutz eingehalten und auf Maske und Abstand geachtet.

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