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Montag, April 29, 2024

Ausgleichszahlung bei der Gewerbesteuer

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Über 1,3 Mio. Euro fließen an die Kommunen im Landkreis Freyung-Grafenau

München / Freyung. Die kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau erhalten vom Freistaat Bayern zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2021 insgesamt 1,332 Mio. Euro. „Der Freistaat hält in diesen schwierigen Zeiten Wort und gleicht pauschal etwa die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus“, sagt der Landtagsabgeordnete Max Gibis zur endgültigen Festsetzung der Gewerbesteuerkompensation an die bayerischen Kommunen, die Bayerns Finanz- und Heimatminister Alber Füracker zuvor bekanntgegeben hatte.

Für das Jahr 2020 hatten die bayerischen Gemeinden zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat. Die Forderungen des Freistaats an den Bund, auch für das Jahr 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden leider nicht aufgegriffen. „Anders als der Bund, der sich aus der Solidarität mit den bayerischen Kommunen verabschiedet hat, leistet der Freistaat auch für das Jahr 2021 seinen Anteil zum Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer für die Kommunen“, so Max Gibis.

Insgesamt stehen bayernweit 330 Millionen Euro für die Gewerbesteuerkompensation 2021 zur Verfügung. Damit können rund 51 Prozent der ermittelten Mindereinnahmen des Jahres 2021 ausgeglichen werden. „Bayern bleibt der verlässliche Partner und die starke Stütze unserer Kommunen. Wir sorgen für Stabilität in den Kommunalfinanzen und erhalten die einzigartige Investitionskraft unserer Kommunen“, ergänzt Max Gibis abschließend.

Für eine schnelle Hilfe wurde bereits am 17. Dezember 2021 eine Abschlagszahlung in Höhe von 200 Mio. Euro ausgezahlt. Für die endgültige Abrechnung wurde nun das Gewerbesteueraufkommen 2021 mit dem durchschnittlichen Aufkommen der von der Corona-Pandemie unbelasteten Jahre 2017 bis 2019 verglichen und die Differenz des endgültigen Rechnungsergebnisses im Vergleich zur Abschlagszahlung ausbezahlt. In Einzelfällen kam es dabei auch zu Rückzahlungen, wenn die Abschlagszahlung über der endgültigen Festsetzung lag, wenn sich das 4. Quartal im Jahr 2021 erfreulicherweise zugunsten der betroffenen Kommune entwickelt hat.


Endgültige Festsetzung der Finanzzuweisungen zum pauschalen Ausgleich von
Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2021, Bayerisches Landesamt für Statistik
(PDF)

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