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Dienstag, April 30, 2024

Auf in den Biergarten!

Lesestoff

Freude über die Öffnung der Außengastronomie – mit Maske, Mindestabstand und negativem Test können Sie sicher in die Biergarten-Saison starten

Lange mussten wir darauf warten, doch nun lässt das in den letzten Tagen stetig gesunkene Infektionsgeschehen es zu: Die Außengastronomie darf seit diesem Montag wieder öffnen! Rechtzeitig zu den steigenden Temperaturen kann wieder im Freien geschlemmt werden. Freilich obliegt dies gewissen Regeln und Richtlinien, die es für ein sicheres Biergarten-Erlebnis einzuhalten gilt.

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So wird etwa nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 für Gäste geöffnet – und das jeweils bis maximal 22.00 Uhr. An einem Tisch dürfen höchstens 5 Personen aus zwei Haushalten sitzen (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen). Voraussetzung für den Besuch ist (meist) eine Reservierung sowie ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden).

Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung) sowie Genesene – jeweils mit Nachweis. Bleibt die 7-Tage-Inzidenz wie derzeit in Passau auf einem stabilen Niveau unter 50, so entfällt die Testpflicht für den Biergartenbesuch gänzlich. Neben der Kontaktverfolgung und Kontaktbeschränkungen sorgen stets die Maskenpflicht sowie entsprechende Hygienekonzepte vor Ort für die nötige Sicherheit.
(Stand 10. Mai 2021)

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Nicht nur wir Gäste, sondern auch die Gastronomen freuen sich, wenn endlich wieder Leben in die heimischen Biergärten kommt! Und eines ist sicher: Die aktuell gültigen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften nehmen wir für ein frisch gezapftes Bier im schattigen Grün doch gerne in Kauf!

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