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Donnerstag, April 2, 2026

Gute Nachricht für Einpendler

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IHK-Information: Kurzarbeitergeld kann doch bezogen werden

Die IHK Niederbayern hat darauf gedrängt, nun kam die erhoffte Antwort aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grenzpendler, zum Beispiel aus Tschechien, können nun auch Kurzarbeitergeld erhalten, selbst wenn sie durch Corona-Grenzschließungen und Quarantänemaßnahmen des Nachbarlandes am Arbeiten in Deutschland gehindert wurden.

Peter Sonnleitner, Bereichsleiter der IHK für Internationales weist darauf hin, dass die Grenzschließungen wegen Corona nach europäischen Grundsätzen als Ausnahmefall betrachtet werden. Selbst wenn sie ursächlich dafür sind, dass Arbeitnehmer nicht zu ihren Arbeitsplätzen kommen können, steht das nicht die Option entgegen, Kurzarbeitergeld erhalten zu können. Wichtig ist aber, dass nicht gleichzeitig im Heimatland Entschädigungen für staatliche Quarantänemaßnahmen bezogen werden. In Tschechien erhalten Einpendler nach Deutschland im Allgemeinen aber keine Hilfen, während sie zugleich durchaus durch ihre Beschäftigung in das deutsche Sozialversicherungssystem einzahlen. Unerheblich ist auch, ob erst die Quarantäne oder erst die Kurzarbeit im Betrieb ursächlich für Arbeitsunterbrechungen war. Eine Versicherung der Pendler, keine Leistungen im Heimatland zu erhalten, sowie ein formloser Antrag des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit genügen laut Mitteilung des Ministeriums, um auch ihnen Zugang zu Kurzarbeitergeld zu ermöglichen. Unternehmen können, auch rückwirkend, eine Korrekturabrechnung bis zum März einreichen oder bei bisher vollständiger Ablehnung eine Überprüfung des Antrags fordern.

Sonnleitner begrüßt die Regelung ausdrücklich: „Die arbeits- und sozialpolitische Maßnahme, die Einpendler auch bei tschechischen Quarantänemaßnahmen am Verfahren der Kurzarbeit beteiligen zu können, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, diese Mitarbeiter weiterhin in den Betrieben halten zu können.“

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