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Freitag, April 26, 2024

Auch der Landkreis Freyung-Grafenau ist jetzt „Hotspot“!

Lesestoff

Regelungen der bayernweiten „roten Ampel“ gelten ab Montag, 8. November 2021 im Landkreis

Freyung. Die zur Verfügung stehenden Intensivbetten sind auch im Einsatzgebiet der Integrierten Leitstelle Passau (Landkreise Passau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau sowie Stadt Passau) mehr als 80 Prozent ausgelastet. Darüber hinaus hat der Inzidenz-Wert im Landkreis FRG mit 504,1 den Grenzwert von 300 überschritten. Aus diesem Grund greift ab morgen Montag (08.11.21) die sogenannte „Hotspot-Regelung“, und damit gelten die bayernweit vorgesehenen Regelungen bei Erreichen der roten Phase (Krankenhaus-Ampel).

Die Neuregelungen im Wesentlichen

Es gilt 3G am Arbeitsplatz: In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen Beschäftigte, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben, zu geschlossenen Räumen nur Zutritt erhalten, wenn sie geimpft oder genesen sind oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen Testnachweis (einfacher Schnelltest) verfügen. Ausgenommen hiervon sind der Handel, der öffentliche Personennah- und -fernverkehr sowie die Schülberbeförderung.

3G+ (gilt seit heute aufgrund der landesweit gelben Ampelphase) wird zu 2G: Zugang zu Einrichtungen (z.B. Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen), Veranstaltungen etc. in geschlossenen Räumen haben nur Besucher, die geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige mit Kundenkontakt in diesen Bereichen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen zweimal pro Woche einen negativen PCR-Test vorlegen.

Davon ausgenommen sind Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie Anbieter körpernaher Dienstleistungen, die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind – hier gilt 3G-Plus.

Ausgenommen davon sind außerdem Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin 3G.

Die bereits seit 3. November 2021 bestehende Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard in Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt for. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen (auch Haushaltsmitglieder) beträgt im Landkreis weiterhin 10 Tage, dies gilt nicht nur für Geimpfte und Genese. Eine vorherige Freistellung ist nicht möglich.

Der deutliche Zuwachs bei der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis von Samstag auf Sonntag ist auf einen über mehrere Tage angewachsenen Meldeverzug zurückzuführen, der wiederum dem derzeit sehr hohen Fallaufkommen und der sich daraus ergebenden sehr hohen Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt des Landkreises geschuldet ist.

Voraussichtlich werden die Zahlen auch in der kommenden Woche noch einmal deutlich steigen.
Informationen zu weiteren Regelungen finden Sie unter anderem unter der folgenden Adresse https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/.

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