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Freitag, April 26, 2024

Eingeschränkte Öffnung von Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen

Lesestoff

Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat gestern im Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben, dass der nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmte Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) im Landkreis Freyung-Grafenau mit dem aktuellen Wert vom 18.02.2021 von 85,5 unterschritten wird.

Auf Grundlage der Datenlage hatte das Landratsamt Freyung-Grafenau das Infektionsgeschehen abzuschätzen und zu entscheiden, ob der Schulbetrieb am 22. Februar 2021 aufgenommen werden kann. Nachdem nun bereits seit Dienstag die 7-Tage-Inzidenz in Freyung-Grafenau unter 100 liegt, erscheint es aktuell wahrscheinlich, dass dies auch noch am Montag der Fall sein wird. Aufgrund der infektionsschutzfachlichen Einschätzung, insbesondere unter Berücksichtigung der tagesaktuellen Infektionszahlen, zeichnet sich in der Gesamtschau eine positive Tendenz ab, sodass nachvollziehbar mit einem weiteren Rückgang der Infektionszahlen gerechnet werden kann. Damit kann ab Montag, den 22. Februar 2021, der Unterrichtsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgenommen werden.

„Unterricht und Kinderbetreuung soll damit in Teilen wieder ermöglicht werden. Es ist und bleibt aber ein ständiges und vernünftiges Abwägen zwischen Infektionsschutz und vorsichtiger Öffnungsperspektive“, so Landrat Sebastian Gruber.

Schulen
Ab kommenden Montag kann daher

an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen,
an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf,
an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und
in den Abschlussklassen der übrigen Schulen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV

Präsenzunterricht stattfinden. Kann die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m in den Unterrichtsräumen nicht gewährleistet werden, findet Wechselunterricht statt.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Auch der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist ab kommenden Montag unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen dem Landratsamt vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen. Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

Berufliche Aus- und Fortbildung, außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Da im Landkreis die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, können Angebote in Präsenzform ab kommenden Montag stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.

Um möglichst vielen in den Präsenzunterricht zurückkehrenden Lehrkräften, Beschäftigten in der Kinderbetreuung sowie Schülerinnen und Schülern einen vorherigen Corona-Test zu ermöglichen, hat das Landratsamt für das kommende Wochenende seine Testkapazitäten und Öffnungszeiten in den Testzentren erweitert.

So sind am Testzentrum in Freyung an diesem Wochenende auch am Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr und am Sonntag von 10.00 bis 13.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung PCR-Testungen möglich. Terminvereinbarung mit Online-Anmeldung unter https://ims-rettungsdienst.de/freyung-grafenau.

Zusätzlich wird am kommenden Wochenende am Volksfestplatz in Grafenau eine mobile Teststelle eingerichtet. Dort sind am Samstag und Sonntag von 10.00 bis 16.00 Uhr PCR-Testungen ohne vorherige Anmeldung möglich. Weiterhin sind auch am Testzentrum in Philippsreut am Samstag und Sonntag zu den üblichen Zeiten von 10.00 bis 17.30 Uhr ohne vorherige Anmeldung Antigen-Schnelltests und PCR-Testungen möglich.

Landrat Gruber verdeutlicht: „Das freiwillige Testangebot ist wichtig, um noch mehr Sicherheit für alle Beteiligten in Schule und Kinderbetreuung zu geben und einen guten Start zu ermöglichen.“

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