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Donnerstag, April 25, 2024

Zahl der in der Prostitution in Bayern tätigen Personen nahezu halbiert

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Prostituiertenschutzgesetz in Bayern Ende 2020

Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und der entsprechenden Statistikverordnung (ProstStatV) werden Daten zu den in der Prostitution tätigen Personen und zum Prostitutionsgewerbe erhoben. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren zum 31. Dezember 2020 in Bayern insgesamt 4 105 tätige Personen und 513 Gewerbe gemeldet. Verglichen mit dem Vorjahr (8 149 tätige Personen) entsprach dies einem Rückgang von 49,6 Prozent. Es ist zu vermuten, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie diese Entwicklung maßgeblich beeinflusst haben. Die Zahl der Gewerbe zum Jahresende blieb hingegen nahezu unverändert (2019: 517).

Mit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes zum 1. Juli 2017 besteht für Prostituierte und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde.

Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die tätigen Personen durch Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel. Die gesetzliche Grundlage dient zugleich dazu, die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes zu verbessern und gefährliche Erscheinungsformen des Prostitutionsgewerbes zu reduzieren.

Beim Prostitutionsgewerbe wurden 191 der insgesamt 513 erfassten Prostitutionsgewerbe (37,2 Prozent) von der Stadt München und 89 (17,3 Prozent) von der Stadt Nürnberg gemeldet.

1 6 33 tätige Personen hatten eine rumänische Staatsangehörigkeit, 537 (13,1 Prozent) eine deutsche.

85 angemeldete Personen waren im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (2,1 Prozent).

3 278 Personen waren im Alter von 21 bis unter 45 Jahren (79,8 Prozent) und 742 waren 45 Jahre oder älter (18,1 Prozent).

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