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Donnerstag, April 18, 2024

Widerrufsrecht bei Telefonverträgen durchsetzen

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VerbraucherService Bayern stellt Antrag an die Politik

Die Praxis des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) zeigt, dass Verbraucher*innen regemäßig mit Verträgen aus Tele­kommunikationsshops zur Beratung kommen, welche sie nicht hatten ab­schließen wollen. Im Nachhinein besteht häufig nicht mehr oder nur mit erheblichen finanziellen Einbußen die Möglichkeit, sich wieder davon zu lösen. Der VSB for­dert daher von Seiten der Politik die Einführung eines Widerrufsrechts für Verbraucher*innen beim Abschluss von Telekommunikationsverträgen auch bei Vertragsschluss im stationären Handel.

„Egal mit welchem Anliegen Verbraucher*innen in einen Telekommunikationsshop gehen, schla­gen ihnen die Verkäufer regelmäßig angebliche Preisoptimierungen am bestehenden Vertrag vor. Geht der Kunde darauf ein, schließt er dabei aber tatsächlich oft neue Verträge ab. Dadurch entstehen zusätzliche Verbindlichkeiten und häufig nicht unerhebliche Mehrkosten. Die Verbraucher*innen erfahren hiervon meistens erst, wenn die nächste Rechnung abgebucht wird“, kommentiert Eva Traupe, Juristin beim VSB.

Diese immer wiederkehrende Konstellation bedarf eines Korrektivs und rechtfertigt ein spar­tenspezifisches Widerrufsrecht auch für im stationären Bereich abgeschlossene Telekommuni­kationsverträge. Dies gilt in besonderem Maße, da sich die technischen Angebote mittlerweile als so vielfältig und kompliziert darstellen, dass sie für Verbraucher*innen nicht mehr ohne Weiteres nachvollziehbar sind. Regelmäßig stellen die Kunden erst zuhause fest, ob der im Laden vorgeschlagene Vertrag tatsächlich der Richtige ist.

„Das Widerrufsrecht dient dazu, Verbraucher*innen vor Überrumpelungssituationen zu schüt­zen. Eine solche ist vorhanden, da das Ursprungsanliegen bei Betreten des Ladens häufig gar nicht auf einen Vertragsschluss gerichtet ist“, so Traupe.

Die Forderung an die Politik „Widerrufsrecht bei Telekommunikationsverträgen auch im stati­onären Handel durchsetzen“ verabschiedeten am 28. Oktober 2020 auf der Landesdelegierten­versammlung des VSB die Mit­glieder des Landesvorstands sowie rund 70 Delegierte neben drei weiteren Anträgen aus den Bereichen Ernährung, Umwelt und Finanzen. Die Landesdelegierten­versammlung fand angesichts der Corona-Pandemie erstmalig in digitaler Form statt. Die Anträ­ge an die Politik hat der Verbraucherverband an die jeweilig zuständigen Ministerien weiterge­geben.

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