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Freitag, März 29, 2024

Vorsicht bei Bewertungen auf Online-Plattformen

Lesestoff

VerbraucherService Bayern befürwortet neue Gesetzgebung

Der seit Jahren boomende Onlinehandel wird durch die Pandemie noch verstärkt. Aus einer Vielzahl von Angeboten im Internet haben die Verbraucherinnen und Verbraucher die Qual der Wahl. Bewertungen und Bewertungsportale können die Kaufentscheidung beeinflussen, im positiven wie im negativen Sinn. Trotz sinnvoller, neuer gesetzgeberischer Ansätze sollten Verbraucher:innen kritisch bleiben, rät der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Leider gibt es immer mehr gefälschte Bewertungen im Internet, die sich von seriösen Beiträgen auf den ersten Blick kaum unterscheiden. Auch legen die entsprechenden Plattformen nicht alle Kriterien offen dar, so dass es für Verbraucher:innen schwierig ist, unterschiedliche Bewertungen direkt miteinander zu vergleichen.

Monika Kettemann-Rauschan, Juristin beim VSB

Am 12. Juli 2020 trat die Verordnung P2B (Verordnung EU 2019/1150) zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten in allen EU-Ländern in Kraft. In Anlehnung daran hat das Bundeskabinett am 20. Januar 2021 einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen, über das am 26. März 2021 im Bundestag in erster Lesung und am 19. April 2021 im Sachverständigenausschuss beraten wurde.

„Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zu Fairness und Transparenz bei Online-Plattformen. Hierbei sollen Rankings unter anderem transparenter gestaltet und die wichtigsten Parameter und die Gründe ihrer Gewichtung offengelegt werden. Verbraucher:innen erhalten zudem einen Anspruch auf Schadenersatz bei schuldhaften Verstößen von Unternehmern gegen Vorschriften des unlauteren Wettbewerbs“, so Kettemann-Rauschan.

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