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Samstag, April 20, 2024

Verband der Privatkrankenanstalten Bayern gegen Stopp des Rettungsschirms

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München. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) appelliert an den Gesetzgeber, die geltenden Regelungen zur wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen bis zum Jahresende 2021 aufrechtzuerhalten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte am vergangenen Freitag, 28. Mai einen Verordnungsentwurf vorgelegt, wonach der Rettungsschirm bereits am 15. Juni 2021 beendet werden soll.

„Das kurzfristige Aussetzen der bisherigen Regelungen entspricht weder der Realität in den Kliniken noch der zu erwartenden Entwicklung des Infektionsgeschehens“, erklärt VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger. Zwar hoffe man angesichts schnell sinkender Infektionszahlen auf eine Entlastung der Kliniken, dennoch sei es für eine vollständige Entwarnung auch im Hinblick auf das mögliche Auftreten weiterer Mutationen zu früh. Zudem bräuchten die bayerischen Kliniken weiterhin eine Mindest-Absicherung ihres Budgets, die ohne längerfristige Perspektive kaum noch kalkulierbar seien.

„Ein hastiges Ende des Rettungsschirms würde die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen besonders hart treffen“, ist sich Dr. Stenger zudem sicher. Bei diesen liege die aktuelle Belegung nach aktuellen Umfragen unter den VPKA-Mitgliedskliniken teilweise unter 70 Prozent, gleichzeitig werden die Ausfälle und Mehrkosten auch nach den bisherigen Regelungen höchstens zu 50 Prozent ausgeglichen. Wenn diese Hilfen jetzt auch noch wegfielen, müssten viele Reha- und Vorsorgeeinrichtungen ihren Betrieb wohl einstellen.

Dr. Ann-Kristin Stenger: „Auch die Kliniken wollen statt Leerstandspauschalen lieber Patienten behandeln. Den Rettungsschirm benötigen sie aber weiterhin dringend, um in Zeiten unverschuldeter Belegungseinbrüche ihre wirtschaftliche Grundlage nicht gänzlich zu verlieren. Das BMG risikiert doch nichts, wenn der Schirm verlängert wird, denn wenn die vom Ministerium erwartete Entwicklung eintritt, kommen Patienten wieder und es müssen keine Ausfälle mehr kompensiert werden.“

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