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Freitag, März 29, 2024

Umlenkrollen können fliegen

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert!

Das hätte ins Auge gehen können.

Der Landwirt hat einen Baum im umgelenkten Zug gerückt und dazu eine Umlenkrolle mit der Kennzeichnung 4 to verwendet. Die Zugkraft seiner Forstseilwinde war aber 6,5 to. Durch die Umlenkung hat sich die Kraft an der Umlenkrolle verdoppelt – die Rolle war also mit ca. 13 Tonnen erheblich überlastet. Der Haken bog sich auf (Bild 1 und Bild 2) und die Umlenkrolle schleuderte circa 20 Meter Richtung Traktor. Wäre der Bediener im Gefahrendreieck Baum-Umlenkrolle-Traktor gestanden, hätte der Unfall schlimme Folgen haben können.

Durch Überlastung hat sich die Umlenkrolle aufgebogen (Foto: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)

Die Hilfsmittel wie Umlenkrolle, aber auch Baumschoner, sind ein Teil der „Arbeitskette“, d.h. die Bruchkräfte müssen beachtet werden. Da im Anschlagpunkt der Umlenkrolle und des Baumschoners ein Flaschenzugeffekt, und damit eine Verdoppelung der Zugkraft stattfinden kann, müssen diese Bauteile die doppelte Festigkeit der maximalen Windenzugkraft aufweisen. In der Praxis heißt das: Hat die eingesetzte Seilwinde eine maximale Zugkraft von 6,5 Tonnen, muss die Umlenkrolle (aber auch der Baumschoner) eine Mindestbruchlast von 13 Tonnen aufweisen.

Überprüfen Sie dazu die Prägung auf der Umlenkrolle (Bild 3) und die Kennzeichnung des Befestigungsgurtes (Bild 4)

(Bild 3)
(Bild 4)

Bitte unbedingt auch beachten:

Beim Holzrücken mit Funkseilwinden muss der Windenbediener hinter der zu rückenden Last gehen. Gerade Stammabschnitte werden zu rundum-schlagenden Geschossen, wenn diese auf ein Hindernis auflaufen. 

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