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Mittwoch, Mai 1, 2024

Tourismus in Bayern – auch im Februar 2021 weit unter Vorjahresniveau

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Rückgänge bei Ankünften aus dem Ausland von über 90 Prozent

Die Monatserhebung im Tourismus für Februar 2021 belegt nach vorläufigen Ergebnissen zum wiederholten Male die dramatischen Auswirkungen des Corona-bedingten Beherbergungsverbots seit 2. November 2020.
Im Februar 2021 waren insgesamt 6 958 Beherbergungsbetriebe (Februar 2020: 11 151) in Bayern* geöffnet. Sie meldeten rund 311 000 Gästeankünfte und knapp 1,4 Millionen Übernachtungen, was Rückgängen von -88,0 Prozent bzw. -80,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Noch stärker brachen ausländische Reisende weg: -92,6 Prozent auf nur noch 46 000 Gästeankünfte und -84,4 Prozent auf rund 210 000 Übernachtungen.

Im Zeitraum Januar – Februar 2021 kamen insgesamt knapp 562 000 Gäste nach Bayern und übernachteten rund 2,5 Mio. Mal in einem Beherbergungsbetrieb. Damit ist die Summe der Gästeankünfte aus dem In- und Ausland Anfang 2021 sogar niedriger als die im letzten Jahr im Januar ausgewiesene Zahl der Gästeankünfte allein aus dem Ausland mit rund 576 000 Gästen.

Über alle Regierungsbezirke hinweg wiesen die Gästeankünfte und Übernachtungen hohe zweistellige Minusraten auf. Die regionale Spanne der Rückgänge reichte im Vergleich zum Februar 2020 bei den Gästeankünften von -90,8 Prozent in Schwaben bis -82,5 Prozent in Unter- und Oberfranken. Bei den Gästeübernachtungen bewegten sich die Einbußen zwischen -85,2 Prozent in Schwaben und -67,8 Prozent in Unterfranken.

Entsprechend traten in beinahe allen Betriebsarten – ob Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen und Hütten, Erholungs-, Ferien-, Schulungsheime, Ferienzentren, -häuser, -wohnungen oder Campingplätze – negative Veränderungsraten zwischen rund -80 bis nahezu -100 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat auf. Lediglich die Vorsorge- und Rehakliniken hatten einen Rückgang von „nur“ -43,9 Prozent bei den Gästeankünften und -33,3 Prozent bei den Übernachtungen zu vermelden.


* Geöffnete Beherbergungsstätten mit zehn oder mehr Gästebetten, einschließlich geöffnete Campingplätze mit zehn oder mehr Stellplätzen.

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