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Dienstag, April 23, 2024

Öffnungsperspektiven für den Einzelhandel gefordert

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MdL Walter Taubeneder sieht zunehmende Wettbewerbsverzerrung durch Angebote von Supermärkten und Discountern – Schreiben an Ministerpräsident Söder

Ortenburg. Mit zunehmendem Unverständnis betrachtet MdL Walter Taubeneder die gegenwärtige Regelung, wonach Supermärkte und Discounter neben Lebensmitteln, Drogerieartikeln und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs auch Elektrogeräte, Textilien und weitere Waren zum Verkauf anbieten dürfen, während der jeweils auf diese Segmente spezialisierte Einzelhandel nicht öffnen darf. Zahlreiche dahingehende Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern nahm der Abgeordnete nun zum Anlass, sich in einem Schreiben an Ministerpräsident Dr. Markus Söder zu wenden und mit Blick auf die offen zu Tage tretende Wettbewerbsverzerrung, die sich in der gegenwärtigen Konstellation manifestiert, eine dahingehende Einschränkung für die großen Lebensmittelhändler oder eine Öffnung des Einzelhandels einzufordern.

Im Rahmen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen gilt grundsätzlich, dass aufgrund der Zielsetzung einer zeitlich befristeten maximalen Reduktion von Kontakten die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr während der gegenwärtigen Phase des harten Lockdowns untersagt ist. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich die für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfte sowie der Großhandel, was im Bereich des Einzelhandels allen voran den Lebensmittelhandel und die Direktvermarktung betrifft. Weiter gilt, dass der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, untersagt ist. Mischbetriebe des Einzelhandels werden hierbei nach dem Schwerpunktprinzip beurteilt. Sie können insgesamt öffnen, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent im erlaubten Bereich, wie etwa dem Verkauf von Lebensmitteln und Zeitungen, liegt. In diesem Fall dürfen auch die übrigen Sortimente verkauft werden, um die betrieblichen Abläufe nicht zu belasten. Bei Mischbetrieben, bei denen der Schwerpunkt der Tätigkeit im nicht erlaubten Bereich liegt, dürfen ausschließlich die im Zuge der Verordnung erlaubten Waren weiterhin verkauft werden.

„Neben den allgemein hohen Belastungen, die dem Einzelhandel in den Wochen des harten Lockdowns auferlegt werden, erachte ich allen voran das Schwerpunktprinzip als problematisch, da diesem in meinen Augen und nach Ansicht zahlreicher Bürgerinnen und Bürger keine Logik zugrunde liegt“, bewertet MdL Walter Taubeneder die Regelung. Dabei liegen die Hauptkritikpunkte des Abgeordneten zum einen in einer sich verstetigenden Wettbewerbsverzerrung, die durch die nicht reduzierten Sortimente der Supermärkte und Discounter gegenüber den entsprechenden Einzelhändlern entsteht, sowie zum anderen in Bedenken im Bereich des Infektionsschutzes.

Im Falle des Einzelhandels werde trotz der mittlerweile sinnvollerweise erfolgten Zulassung von „Click & Collect“ durch die breiten Angebote der Supermärkte und Discounter ein einschneidendes Problem geschaffen, zeigt sich Taubeneder besorgt. „Wird die Nachfrage nach Waren, die nicht Teil des täglichen Bedarfs sind, in der Zeit des Lockdowns durch die großen Märkte befriedigt, fehlt diese den kleinen Einzelhändlern nach deren Wiederöffnung“, analysiert der Abgeordnete. Hier laufe man Gefahr, allen voran die inhabergeführten Ladengeschäfte in den Orten weiter in existenzielle Nöte zu bringen. Auch hinsichtlich des Infektionsschutzes befindet Taubeneder, dass das Ziel der Kontaktminimierung durch die Öffnung des Einzelhandels besser erfüllt werden könnte, als durch die Konzentration aller Einkaufsaktivitäten auf die Supermärkte und Discounter. „Meine Erfahrungen in den letzten Wochen zeigen, dass das Abstandhalten an den Wühltischen schwieriger geworden ist und die Sonderangebote der großen Märkte zusätzliche Kundenfrequenz in die geöffneten Geschäfte ziehen“, berichtet der Abgeordnete.

„Im Gespräch mit Christa Wagner von Wohnen & Schenken Wagner in Ortenburg wurde deutlich, dass auch dem stationären Einzelhandel in den Orten nur mit einer Öffnung ihrer Geschäfte wirklich geholfen werden könnte“, bilanziert Taubeneder. Die Zulassung von „Click & Collect“ sei zwar grundsätzlich positiv zu bewerten, könne die wirtschaftliche Situation der Läden aber nicht einschlägig verbessern. Auch ein Ausweichen auf Online-Angebote sei allen voran für kleine Einzelhändler in der Region nur schwer umsetz- und dauerhaft leistbar.

„Wir müssen dem Einzelhandel jetzt helfen, zu einem fairen Wettbewerb zurückzukehren, wirtschaftliche Perspektiven eröffnen und unsere Strukturen in den Orten sichern“, fasst der Abgeordnete die Intention seines Schreibens an den Ministerpräsidenten zusammen. „Die derzeitigen Schließungen sollten überprüft werden. Ich setze mich – unter Wahrung von Infektionsschutzmaßnahmen und Hygienekonzepten – für eine zeitnahe Öffnung des Einzelhandels ein“, unterstreicht Taubeneder.

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