1.6 C
Hutthurm
Donnerstag, April 25, 2024

Kurzarbeit: Bundesagentur für Arbeit bereitet Abschlussprüfungen vor

Lesestoff

Bundesagentur für Arbeit (BA) beginnt schrittweise mit den Abschlussprüfungen bei Betrieben, die länger als drei Monate nicht mehr in Kurzarbeit sind

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt deshalb gerade alle Betriebe, die Kurzarbeitergeld beziehen oder bezogen haben und informiert über die anstehenden Abschlussprüfungen nach dem Ende der Kurzarbeit. Diese sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Gelder ordnungsgemäß ausgezahlt wurden. Denn die monatlichen Abrechnungen werden immer nur vorläufig bewilligt.

Abschlussprüfungen sind wichtig, weil im Frühjahr schnell bewilligt wurde

Mit den frühzeitigen und intensiven Abschlussprüfungen reagiert die BA auch auf die außergewöhnliche Situation zu Beginn der Pandemie. Einerseits waren viele Betriebe, etwa aus dem Dienstleistungsbereich, mit dem Förderinstrument nicht vertraut und haben erstmals Kurzarbeit beantragt. Andererseits hat die BA neben den 700 Fachkolleginnen und -kollegen mehr als 10.000 zusätzliche Beschäftigte aus anderen Bereichen, etwa der Berufsberatung, für Kurzarbeitergeld eingesetzt und kurzfristig geschult. Die BA konnte den mehr als 790.000 Betrieben und deren Beschäftigten in einer existenziellen Notlage schnell und ohne Antragsstau mit Kurzarbeitergeld helfen, aber es ist auch zu Bearbeitungsmängeln gekommen, die nun mit der Abschlussrechnung korrigiert werden.

BA bittet Betriebe um Verständnis für Aufwand

Für die Abschlussprüfungen setzt die BA deshalb bundesweit Sonderprüfteams mit erfahrenen Mitarbeiter:innen ein. Die BA wird dabei so aufwandsschonend wie möglich vorgehen, aber Prüfgenauigkeit muss aus Verantwortung für Versichertengelder jetzt vor Geschwindigkeit gehen.

HINTERGRUND

Wie funktioniert das Verfahren beim Kurzarbeitergeld überhaupt?

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld unterscheidet sich etwas von anderen Leistungsanträgen. Üblicherweise wird ein Antrag gestellt und bewilligt, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Das Kurzarbeitergeld funktioniert anders:

  1. In einem Schritt muss das Unternehmen Kurzarbeit anzeigen. Die Arbeitsagentur prüft dann, ob die grundsätzlichen Bedingungen für den Bezug des konjunkturellen Kurzarbeitergelds vorliegen.
  2. Wir dem zugestimmt, kann das Unternehmen Kurzarbeit einsetzen, wenn tatsächlich ein Arbeits- und Entgeltausfall entstanden ist (realisierte Kurzarbeit). Das Instrument ist hier gesetzlich flexibel ausgelegt, damit Arbeitgeber schnell auf die Auftragslage reagieren können. Wird beispielsweise ein Arbeitsausfall von 100 Prozent angezeigt, die Beschäftigten durch neue Aufträge aber doch teilweise eingesetzt, ist das rechtlich möglich und auch gewollt. Deswegen wird realisierte Kurzarbeit vom Arbeitgeber immer erst nach Abschluss eines Monats mit der Arbeitsagentur abgerechnet. Dann werden die Angaben geprüft und das Kurzarbeitergeld vorläufig bewilligt und ausgezahlt.
  3. Beendet das Unternehmen die Kurzarbeit, folgt die sogenannte Abschlussprüfung. Diese ist gesetzlich nicht für jedes Unternehmen vorgeschrieben. Aufgrund der besonderen Situation wird die BA aber von April an eine Abschlussprüfung in allen Betrieben durchführen, wenn diese die Kurzarbeit beendet haben. Bei der Prüfung fordert die Arbeitsagentur Unterlagen, Nachweise oder Abrechnungen an und prüft diese intensiv, bei Bedarf auch vor Ort im Betrieb. Dabei können zum Beispiel fehlende Unterschriften oder Vollmachten nachgeholt oder falsch berechnete Urlaubs- und Feiertagsberechnungen korrigiert werden. Erst nach Ende der zeitintensiven Abschlussprüfung wird ein abschließender Bescheid erstellt.
- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge