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Dienstag, April 23, 2024

Konkurrenzkampf im Backgewerbe nicht auf dem Rücken der Beschäftigten austragen

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MdL a.D. Roos äußert sich zu Kerscher-NGG-Konflikt

Dass Arbeitnehmergewerkschaft und Arbeitgeber oftmals nicht einer Meinung sind, versteht sich von selbst. Diese Meinungsdifferenz ist nun öffentlicher Konfliktpunkt zwischen der Landbäckerei Kerscher unter der Geschäftsführung von Hubertus Kerscher und der NGG, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (PAWO-Artikel vom 20.02.2019).
Nun meldet sich MdL a.D. Bernhard Roos zu Wort und stützt das Vorgehen der Gewerkschaft NGG, die sich kürzlich ihrerseits mit einer Pressemitteilung verteidigte.

„Arbeitnehmer stehen unter besonderem Druck, gerade wenn die Löhne gering sind. Bei einer möglichen Kündigung können sie oftmals nicht auf finanzielle Reserven zurückgreifen. Das bietet dem Arbeitgeber eine besondere Machtposition“, meint Roos. Es sei somit das Recht eines jeden Arbeitnehmers, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren. „Dabei geht es vor allem um die Tarifautonomie zugunsten der Arbeitnehmer“, so der Gewerkschafter. Dafür setze sich die NGG ein, ebenso für solide und soziale Arbeitgeber.

Weder die Gewerkschaft noch der Arbeitgeber dürfe die Mitarbeiter bzw. Mitglieder unter Druck setzen – pro oder kontra Kampf um tarifvertragliche Löhne. Roos stellt dabei in Frage, ob die Gewerkschaftsaustritte tatsächlich freiwilliger Natur waren. Der Verweis von Hubertus Kerscher auf die Bilanzen, die eine Lohnsteigerung seitens Kerscher nicht zulassen, zeige den Arbeitnehmern nur, wie schlecht es möglicheweise um ihre Arbeitsstellen steht. „Zwar herrscht im Backgewerbe großer Konkurrenzkampf, doch darf dieser nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden – zumal die Qualität der Backwaren von Kerscher einen guten Ruf genießt“, bekräftigt Roos. Er drängt auf eine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitgeber, Gewerkschaft und den betroffenen Mitarbeitern.

Abschließend merkt MdL a.D. Roos an: „Die PaWo hat den journalistischen Grundsatz, beide Seiten darzustellen, unterlassen.“
In Zukunft solle diesem Grundsatz wieder gefolgt werden.

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