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Freitag, März 29, 2024

Gut durch den Winter kommen und Saison-Kurzarbeitergeld nutzen

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Betriebe, die in witterungsabhängigen Wirtschaftsbereichen arbeiten, stehen Jahr für Jahr vor dem Problem, in den Wintermonaten saisonbedingte Arbeitsausfälle hinnehmen zu müssen. Es ist nicht günstig, gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, denn im Frühjahr kann es schwierig werden, wieder geeignete Fachkräfte zu finden.

Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbauhandwerks, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues haben die Möglichkeit, das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) in Anspruch zu nehmen. Im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März kann bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen oder Arbeitsmangel das Saison-Kug durch die Arbeitsagentur als Entgeltersatz für die Ausfallstunden der Arbeitnehmer gezahlt werden.

Gewerbliche Arbeitnehmer erhalten zusätzlich in der Zeit von 15. Dezember bis Ende Februar Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1,00 Euro je geleisteter Arbeitsstunde und wenn die Inanspruchnahme des Saison-Kug durch Auflösung von Arbeitszeitguthaben vermieden wird, ein Zuschuss-Wintergeld in Höhe von bis zu 2,50 Euro für jede ausgefallene Arbeitsstunde. Dem Arbeitgeber werden außerdem die Aufwendungen für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer erstattet.

„Durch Saison-Kurzarbeitergeld kann dem jährlich wiederkehrenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegengewirkt werden“, erläutert Raimund Hochecker, Teamleiter der Agentur für Arbeit in Pfarrkirchen. „Für die Arbeitgeber liegt der Vorteil vor allem darin, dass die eingearbeiteten Mitarbeiter durchgehend greifbar, also für die Erledigung von Arbeitsaufträgen kurzfristig abrufbar sind und dem Betrieb erhalten bleiben und nicht abwandern. Für die Arbeitnehmer ist die „Saison-Kug-Regelung“ günstig, da ihr Arbeitsverhältnis erhalten bleibt, die Versicherungszeiten nicht unterbrochen werden, sie von Arbeislosigkeit verschont werden und damit ihren Arbeitslosengeldanspruch für die saisonbedingte Unterbrechung nicht aufbrauchen müssen“, so Hochecker.

Im Agenturbezirk Passau nimmt die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld stetig zu. Im Winter 2020/21 waren es pro Monat durchschnittlich 272 Betriebe, dies sind 7,5 Prozent mehr als im Winter 2019/20. Im Durchschnitt profitierten pro Monat 2.386 Arbeitnehmer davon. „‚Wir rufen auch die noch zögernden Arbeitgeber auf, das Saison-Kug zu nutzen. In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels könne dies dazu beitragen, knapp gewordene Fachkräfte zu halten“, rät Hochecker. Auskünfte gibt die Agentur für Arbeit unter der Telefonnummer 08561 982 338. Weitere Informationen und Vordrucke sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de abrufbar.

Baubetriebe, die bereits jetzt wegen der Auswirkungen der Corona-Epidemie in Kurzarbeit sind, werden ab 1. Dezember 2021 auf Saison-Kurzarbeitergeld umgestellt. Es gelten dann wieder die dafür geltenden Regelungen. Die heuer für Arbeitnehmer ab dem 4. Bezugsmonat möglichen höheren Leistungssätze gelten auch bei Saison-Kurzarbeitergeld, vorausgesetzt im aktuellen Bezugsmonat beträgt der Entgeltausfall mindestens 50 Prozent. Dies gilt voraussichtlich noch bis 31. Dezember 2021.

Zu beachten ist, dass die Leistungsanträge auf Kurzarbeitergeld erst im Folgemonat des Arbeitsausfalls eingereicht und bearbeitet werden können.
Um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, wird gebeten, den neuen Datenupload unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ zu nutzen.

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