8.8 C
Hutthurm
Mittwoch, April 24, 2024

Gewerkschaft NGG: „Billiglöhne bei Vion Food verhindern!“

Lesestoff

2. Warnstreik im Schlachthof Vilshofen

Vilshofen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft am 12. Mai 2021 ab 03.00 Uhr die Beschäftigten am Schlachthof der VION in Vilshofen zum zweiten Warnstreik auf. Nach drei Verhandlungen mit dem Fleischkonzern Vion Food will das Unternehmen weiterhin am Geschäftsmodell „Billiglöhne“ festhalten.

Dazu erklärt Kurt Haberl von der Gewerkschaft NGG: „Das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit seit Januar 2021 haben wir begrüßt. Es hat aber nicht automatisch zur Abschaffung von Billiglöhnen und Ausbeutung geführt.
Einstiegslöhne von 10,50 Euro für schwere Arbeit in der Nacht, bei Kälte und Feuchtigkeit sind würdelos. Vion hat trotz Corona-Krise und afrikanischer Schweinepest im vergangenen Geschäftsjahr den Gewinn steigern können und es gibt keine Gründe, warum die Arbeitnehmer:innen nicht am Gewinn teilhaben sollen, den sie erwirtschaften.“

Hintergrund

Die Gewerkschaft NGG verhandelt derzeit mit Vion Food Entgelt- und Entgeltrahmentarifverträge für bundesweit zehn Standorte, u.a. für die niederbayerischen Standorte in Vilshofen und Landshut und fordert Lohnerhöhungen in Höhe von 200,00 Euro im Monat für alle Beschäftigten.
Vion Food hat nach drei Verhandlungen einen Einstiegslohn von 10,50 Euro pro Stunde sowie Lohnerhöhungen im Volumen von 2 Prozent ab Juli 2021 angeboten.

Parallel dazu waren die bundesweiten Verhandlungen zwischen der NGG und der Fleischindustrie über einen Mindestlohntarifvertrag von der Gewerkschaft NGG abgebrochen worden. Die Arbeitgeberseite hatte das geforderte Dreistufenmodell abgelehnt. Es sah einen Einstiegslohn von 12,50 Euro, die Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit und einen Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter:innen vor.
Auch sollten die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigte in der Fleischbranche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie hätten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist, gegolten.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge