Von vielen unbemerkt trat am 24.02.2016 ein neues Gesetz in Kraft mit dem Ziel, Verbraucher vor unseriösen Unternehmen im Netz zu schützen. Doch in der Praxis bedeutet das jetzt nun, dass fast jeder Seitenbetreiber abgemahnt werden kann.
Denn nicht nur große Unternehmen oder Online-Shops, auch kleine Webseitenbetreiber müssen ab sofort mit Abmahnungen rechnen, wenn sie keine oder keine vollständige Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite eingebunden haben.
Gilt die Gesetzesänderung auch, wenn Sie auf der Webseite gar keine Kundendaten abfragen?
Ja. Datenschützer sehen nämlich nicht nur Namen, Telefonnummern oder Email-Adressen als personenbezogene Daten an, auch IP-Adressen in Server-Logs oder Daten, die von Google Analytics oder dem Facebook ‚Like Button‘ gespeichert werden, sind personenbezogene Daten. Darüber muss in einer Datenschutzerklärung informiert werden.
(Quelle: eRecht24.de)