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Freitag, April 19, 2024

Entlastung für kleine Betriebe und Selbständige

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Sofortabschreibung steigt auf 800 Euro

MdL Bernhard Roos begrüßt die Einigung der Bundesregierung bezüglich der Abschreibungsmöglichkeiten geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion konnte nun durchgesetzt werden, dass ab dem 1. Januar 2018 bis zu 800 Euro abgeschrieben werden können. Zu diesen geringwertigen Wirtschaftsgütern zählen zum Beispiel Werkzeuge für den Betrieb oder Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige kleinere Geräte fürs Büro.
“Gerade Handwerksbetriebe, kleine Mittelständer und Selbstständige müssen in der Lage sein, diese Güter ohne größeren bürokratischen Aufwand sofort abzuschreiben“, meint Roos. “Auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und die Kammern im Raum Passau begrüßen die Neuerung.“ Bisher gab es für die Sofortabschreibung eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. “Technischer Fortschritt, Inflation – das alles sind Faktoren, die seither unberücksichtigt blieben“, erklärt der Landtagsabgeordnete. Eine Anpassung war demnach dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können.

Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld. Ab dem 1. Januar 2018 soll die neue Regelung greifen.
“Das ist eine echte Bürokratie-Erleichterung und setzt Anreize für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung“, so der Abgeordnete abschließend.

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