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Freitag, April 19, 2024

Ende der 12. Amtsdauer des Verwaltungsausschusses

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In dieser Woche tagte der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Passau. Es war die letzte Sitzung des Selbstverwaltungsgremiums in dieser Besetzung. Ab Juli werden neue Mitglieder für die kommende Amtsperiode benannt.

Fünf langjährige Mitglieder werden in den nächsten sechs Jahren nicht wieder dabei sein. Edwin Urmann aus der Gruppe der Arbeitnehmer und Alfons Kasberger für die Gruppe der Arbeitgeber haben in dieser Woche zum letzten Mal an einer Sitzung teilgenommen. Beide gehörten dem Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Passau ununterbrochen seit 1992 an.

Willy Schleder, Vertreter der Arbeitgeberseite, scheidet nach 19 Jahren aus dem Gremium aus. Heinz Hausner und Bruno Schwarz für die Gruppe der Arbeitnehmer verabschiedeten sich ebenso jeweils nach sechsjähriger Tätigkeit. Landrat Gruber als Vertreter der öffentlichen Hand scheidet nach zweijähriger Amtsdauer aus.

Sie wurden vom Vorsitzenden der Geschäftsführung Dr. Klaus Stein verabschiedet, der ihnen für ihr Wirken im Verwaltungsausschuss dankte. „Mit ihnen scheiden langjährige und verdiente Mitglieder aus“, erklärte Stein. „Sie haben in den Jahren ihrer Zugehörigkeit über den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in unserem Bezirk mit entschieden und ihre Aufsichtsfunktion immer mit großem Engagement wahrgenommen. Als alternierende Vorsitzende unterstützten insbesondere Urmann und Kasberger die Geschäftsleitung im Zuge der Neuorganisation der Arbeitsagenturen im Jahr 2013.“

Themen dieser Sitzung waren die aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt im Agenturbezirk, Kunden mit Fluchthintergrund sowie ein Rückblick auf die Ausbildungsmesse 2016.

 

Hintergrund-Information zu den Verwaltungsausschüssen der Agenturen für Arbeit:
Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit sind jeweils drittelparitä-tisch besetzt (je vier Mitglieder aus der Gruppe der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften) und begleiten die Geschäftsführung. Sie beraten sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, zum Beispiel bei der Planung des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Die Mitglieder der Verwaltungs-ausschüsse werden auf sechs Jahre benannt (Amtsperiode).

(Pressemitteilung, Agentur für Arbeit Passau v. 16.03.2016)

 

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