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Mittwoch, April 24, 2024

BGH-Urteil: Keine Gebühr bei Ersatzkarten

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte dürfen Banken ihren Kunden nicht grundsätzlich Extrakosten berechnen. 
Die Richter erklärten eine Vertragsklausel der Deutschen Postbank für unwirksam. Sie verstoße zulasten des Verbrauchers auf geltendes Recht. Diese bisherige Regelung berechtigte die betroffene Bank, für die Ausstellung einer Ersatzkarte 15 Euro zu verlangen.

Somit hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) mit seiner Revision in Karlsruhe erfolg, nachdem die Vorinstanzen (Landgericht und Oberlandesgericht Köln) es anders bewerteten – diese Urteile hob nun der BGH auf.

Diesem Urteil zufolge darf nun eine Bank dann keine Extrakosten verlangen, wenn die Originalkarte zuvor gesperrt worden war; infolge Verlust oder Diebstahl.
In welchen weiteren Fällen aber die Banken immer noch Extrakosten verlangen dürften, dazu äußerte sich der Bundesgerichtshof nicht.

 

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