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Freitag, April 19, 2024

„Betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird noch attraktiver“

Lesestoff

Berlin/Freyung. Betriebsrentner können sich vermutlich noch in diesem Jahr über geringere Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei der Rentenauszahlung freuen.

Das macht die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nochmals attraktiver.

Als wahrscheinlich gilt eine Rückkehr zum früheren „halben“ Beitragssatz.

Aktuell zahlen Betriebsrentner auf ihre Bezüge aus Direktversicherungs- und Pensionskassenverträgen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil, also insgesamt rund 18 Prozent – nach der geplanten Senkung sind es nur noch 9 Prozent.

15 Prozent der Ansparbeiträge der Entgeltumwandlung in der bAV werden dazu seit 1. Januar 2019 bei Neuverträgen auch noch vom Arbeitgeber finanziert.

Gerhard Drexler: „Endlich kommt jeder Mitarbeiter einen Zuschuss vom Arbeitgeber zur bAV “

Auch den Arbeitgeber nimmt das Betriebrentenstärkungsgesetz (BRSG) seit 01.01.2019 dabei in die Pflicht: Soweit dieser durch die Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge einspart, ist er künftig dazu verpflichtet, den von ihm eingesparten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungs-Beiträgen in pauschalierter Form (15 Prozent des Umwandlungsbeitrags) zugunsten seines Beschäftigten in den Versicherungsvertrag einzuzahlen. Viele Arbeitgeber zahlen übrigens freiwillig mehr dazu.

Gerhard Drexler: „Wir sprechen gerne mit ihrem Arbeitgeber über das Thema Zuschuss zur bAV“

Bei Altverträgen kommt der Zuschuss ab dem 1. Januar 2022.

Gerhard Drexler: „Endlich kommt Bewegung in die Sache“

„Es freut mich, dass endlich Bewegung in Sachen ‚Doppelverbeitragung in der bAV‘ kommt“, erklärt Finanzfachwirt Gerhard Drexler dazu. „Ich rechne mit einer Gesetzesvorlage in der ersten Jahreshälfte 2019.“

Betriebsrenten bis zur Bagatellgrenze von 152,25 Euro im Monat sind allerdings schon jetzt völlig von der Beitragspflicht bei der Auszahlung befreit.

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