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Donnerstag, April 25, 2024

2,69 Millionen Menschen in Bayern (65 oder älter) erhalten im Jahr 2021 Rentenleistungen

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Durchschnittliche Rentenzahlung pro Person für das Jahr 2021 bei 16.413 Euro

Fürth / Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der vorläufigen Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen mitteilt, werden im Jahr 2021 an insgesamt 2,69 Millionen Personen im Alter von 65 Jahren oder mehr mit Wohnsitz in Bayern insgesamt rund 44,16 Milliarden Euro an Rentenleistungen ausgezahlt. Pro Person sind das im Durchschnitt 16.413 Euro, wobei Männer mit 18.700 Euro durchschnittlich höhere Leistungen erhalten als Frauen mit 14.656 Euro. Die mittlere bezogene Bruttojahresleistung erhöht sich somit gegenüber dem Vorjahr um 330 Euro (+1,8 Prozent) bei den Männern und um 324 Euro (+2,3 Prozent) bei den Frauen.

Im Jahr 2021 erhalten 95,1 Prozent der männlichen und 98,3 Prozent der weiblichen Rentenempfänger im Alter von 65 Jahren oder mehr Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der dabei pro Person bezogenen Bruttojahresleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beläuft sich auf 16.529 Euro bei den Männern und auf 13.003 Euro bei den Frauen. Aus der landwirtschaftlichen Alterskasse beziehen 5,9 Prozent der männlichen und 5,7 Prozent der weiblichen Rentenbezieher im Alter von mindestens 65 Jahren Leistungen, mit durchschnittlichen Bruttojahresauszahlungen in Höhe von 6.018 bzw. 5.353 Euro.

Nur 2,5 Prozent bei den Männern und 1,3 Prozent bei den Frauen in der genannten Altersgruppe beziehen Rentenleistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Hier betragen die ausgezahlten Bruttojahresleistungen im Schnitt 30.094 Euro bei den Männern bzw. 20.507 Euro bei den Frauen. Diese Arten der Rentenleistungen gehören zu der sogenannten Basisversorgung und unterliegen dabei dem Besteuerungsansatz des Kohortenprinzips.

Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen oder aus betrieblicher Altersversorgung erhalten im Jahr 2021 36,8 Prozent der männlichen und 32,7 Prozent der weiblilchen Rentenempfänger der Altersgruppe 65plus. Diese Rentenleistungen unterliegen dem Ansatz der vollen nachgelagerten Besteuerung oder der Ertragswertbesteuerung, abhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht. Die durchschnittliche Höhe der Bruttoleistungen aus diesen Zusatzversorgungen beläuft sich auf 4.958 Euro bei den Männern und auf 3.934 Euro bei den Frauen.

Es ist zu beachten, dass bei den hier dargestellten Zahlenwerten ein- und dieselbe Person gleichzeitig aus mehreren Rentenarten Leistungen für das Jahr 2021 bezogen haben kann.

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