In einem bundesweit ersten Prozess zum VW-Abgasskandal hat das Landgericht Bochum entschieden, dass ein Volkswagen-Kunde sein Fahrzeug wegen der Abgasmanipulation nicht zurückgeben darf; zwar habe das Auto einen Mangel, doch dieser sei günstig zu beheben.
Demnach liegen die Kosten für die Beseitigung des Mangels unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Also liege keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kauvertrag vor.
Die Anwälte des Klägers haben bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Es ist damit nicht auszuschließen, dass der Fall sogar vor dem Bundesgerichtshof abgehandelt werden muss.
(Quelle: tagesschau.de)